SchalkeTOTAL
·13 Agustus 2025
Hundestreit um Schalke-Stürmer: Sylla wehrt sich gegen Vorwürfe

In partnership with
Yahoo sportsSchalkeTOTAL
·13 Agustus 2025
Nach Vorwürfen, seinen Hund ausgesetzt zu haben, meldet sich Schalke-Stürmer Moussa Sylla zu Wort. Der 25-Jährige weist die Anschuldigungen entschieden zurück und erhebt selbst schwere Vorwürfe.
Moussa Sylla steht beim FC Schalke 04 sportlich eigentlich für Tore und wichtige Punkte im Abstiegskampf. Abseits des Platzes sorgt der 25 Jahre alte Nationalspieler Malis derzeit für Schlagzeilen. Grund sind schwere Vorwürfe im Zusammenhang mit seinem Hund.
Nach Berichten habe Sylla seinen Hund bei einer Betreuerin abgegeben und nicht mehr zurückgeholt. Nun meldete sich der Stürmer mit einer Stellungnahme seines französischen Anwalts Dylan Bourkab zu Wort. Darin heißt es: „Seit mehreren Tagen sind Herr Moussa Sylla und seine Familie Ziel einer Medienkampagne, die auf falschen, verzerrten und aus dem Zusammenhang gerissenen Informationen basiert.“ Zudem betonte der Anwalt: „Es ist wichtig zu betonen, dass Ghost nie ausgesetzt wurde.“
Sylla selbst veröffentlichte auf Instagram ein Foto, das ihn mit dem Hund beim Spaziergang zeigt, und schrieb dazu: „Ich will nur meinen Hund zurück, danke für die Nachrichten.“
Laut Anwalt seien die Vorwürfe auf Anschuldigungen der Hundebetreuerin zurückzuführen, „dessen richtiger Name Luffy ist“. Diese habe sich „bewusst dafür entschieden, jeglichen Kontakt zur Familie Sylla abzubrechen, obwohl diese wiederholt darum gebeten hat, ihr Tier zurückzubekommen“.
Darüber hinaus wirft Bourkab der Frau vor, den Hund sowie alle offiziellen Dokumente unrechtmäßig zurückzuhalten, „um in ungerechtfertigter Weise ihr Eigentumsrecht geltend zu machen“. Außerdem habe sie eine Geldsumme als „Spende“ an ihren Tierschutzverein verlangt, damit Sylla das Tier zurückerhält. Der Jurist kündigte an, „alle rechtlichen Mittel sowohl in Frankreich als auch international“ zu nutzen, um die Rechte seines Mandanten zu wahren.
Zusätzlichen brisanten Stoff erhält der Fall durch die rechtliche Lage in Deutschland. Der Mischling „Ghost“, ein Hund mit großem American-Staffordshire-Anteil, gilt nach dem Landeshundegesetz NRW als „gefährlicher Hund“. Laut den Behörden wurde er ohne die nötigen Papiere nach Deutschland gebracht. Für diesen Verstoß könnte Moussa Sylla im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen.