Kann der Rechtsfall um Diarra Auswirkungen auf den FC haben? Das sagt Jurist Prof. Dr. Scheuch | OneFootball

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·24. Mai 2024

Kann der Rechtsfall um Diarra Auswirkungen auf den FC haben? Das sagt Jurist Prof. Dr. Scheuch

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Kann der Rechtsfall um Diarra Auswirkungen auf den FC haben? Das sagt Jurist Prof. Dr. Scheuch

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Simon Bartsch

24. Mai 2024

Im Rechtsfall des ehemaligen Profis Lassana Diarra deutet ein Gutachten daraufhin, dass Transferregeln der Fifa möglicherweise EU-rechtswidrig sind. Könnte ein Urteil Auswirkung auf die Sanktion gegen den 1. FC Köln haben? Wir haben mit dem Juristen Prof. Dr. Alexander Scheuch von der Uni Bonn darüber gesprochen.

In den vergangenen Tagen kochte der Falla Lassana Diarra auch bei FC-Fans hoch. Laut Einschätzung des EuGH-Generalanwalts Maciej Szpunar könnten FIFA-Transfer-Regularien unter Umständen rechtswidrig sein. Sollte dieser Einschätzung stattgegeben werden, könnte das auch Auswirkungen auf den FC haben. Come-on-fc.com sprach mit Prof. Dr. Alexander Scheuch. Diese Auswirkungen kann das EuGH-Urteil für den FC haben.

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Fünf Tore in vier Spielen lautet die eindrucksvolle Bilanz von Jaka Cuber Potocnik in den vergangenen Wochen der Regionalliga West. Der 18-Jährige deutete seit der Rückrunde gleich mehrfach an, welche Rolle er in der kommenden Zeit für den FC spielen kann und warum die Kölner Bosse den Stürmer verpflichtet haben – und dabei ein folgenschweres Risiko eingegangen sind. Die Folgen der Verpflichtung des Youngsters sind bekannt. Der FC ist mit einer Transfersperre belegt worden, kann bis zum kommenden Winter keine Spieler verpflichten – gerade nach dem Abstieg eine besonders drakonische Strafe. Dass selbst der Abstiegskampf ohne die Transfersperre andere Vorzeichen gehabt hätte, steht wohl außer Frage. Nun drohen einige Abgänge, die Situation ist besorgniserregend. Oder öffnet sich da vielleicht doch noch eine Tür?

Der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich mit dem Fall Diarra

Einen kleinen Hoffnungsschimmer bietet ein anderer, wenn auch ähnlicher Fall, der gerade hochkocht („effzeh.com“ und der Podcast „#TrotzdemHier“ berichteten zuerst). Lassana Diarra war 2013 von Real Madrid zu Lokomotive Moskau gewechselt. Nach nur einem Jahr löste der Franzose seinen Vertrag einseitig auf – das nach Ansicht von FIFA und CAS zu Unrecht. Doch Diarra tat sich schwer, einen neuen Club zu finden, denn potentielle Interessenten sorgten sich um Sanktionen wie eine Transfersperre und/oder Geldstrafen. Sporting Chaleroi war an dem Spieler interessiert, sprang aber aus Angst vor Strafen ebenfalls kurzfristig ab.

Diarra verklagte daraufhin die FIFA auf sechs Millionen Euro Schadensersatz. „Das Argument war: Die FIFA-Transferregeln mitsamt ihren Sanktionen seien mit dem Europarecht unvereinbar. Das belgische Gericht hat diese Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt“, erklärt Jurist Prof. Dr. Alexander Scheuch, der einst selbst in der Rechtsabteilung des FC tätig war. „Sollte der EuGH zu dem Ergebnis kommen, dass die FIFA-Regeln gegen Europarecht verstoßen, dürften sie nicht angewendet werden. Weil es dabei just um die Regeln geht, wegen derer der FC bestraft worden ist, stünde damit zugleich fest, dass die Strafe gegen den FC keine Grundlage hatte.“ Und damit kommen auch die Kölner ins Spiel.

Sind die Strafen gegen den FC also europarechtswidrig? Zunächst einmal geht es darum, gegen welches Recht die Regeln verstoßen könnten. „Letztlich stehen zwei Verstöße im Raum. Zum einen könnten die FIFA-Regeln die vom EU-Recht garantierte Freizügigkeit von Arbeitnehmern verletzen. Sie verhindern nämlich mitunter – so wie im Fall Diarra –, dass ein EU-Bürger eine Tätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufnehmen kann. Zum anderen geht es um einen möglichen Verstoß gegen das EU-Kartellrecht“, erklärt Scheuch. „Die FIFA-Regeln führen nämlich zu einem ähnlichen Ergebnis wie eine Vereinbarung zwischen Konkurrenten, nicht gegenseitig Arbeitnehmer abzuwerben. Das wäre kartellrechtlich bedenklich, weil die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer – hier: der Spieler – durch so eine Absprache natürlich leidet.“

Generalanwalt hält FIFA-Sanktionen im Fall Diarra für europarechtswidrig

Der ehemalige FC-Justiziar Scheuch sieht gute Gründe dafür, dass Reglement kritisch zu sehen. „Bedenklich finde ich vor allem die Masse an drastischen Sanktionen, die dem Spieler und seinem neuen Klub nach einer einseitigen Vertragsauflösung drohen“, sagt der Professor der Uni Bonn. „Diese Risiken schaden nicht zuletzt solchen Spielern, die zu Recht ihren alten Vertrag gekündigt haben. Solange das noch nicht abschließend festgestellt ist, läuft jeder Interessent Gefahr, am Ende doch Opfer der FIFA-Sanktionen zu werden.“ Auch deswegen ist der Jurist der Meinung, dass die FIFA die Regeln zum Teil entschärfen solle. „Das betrifft vor allem die Beweislastumkehr, die die Grundlage für die Transfersperre bildet: Es wird vermutet, dass der neue Klub den Spieler zum Vertragsbruch gegenüber dem alten Verein angestiftet hat. Das kann im Einzelfall sehr schwer zu widerlegen sein.“

Der Fall Diarra landete beim Europäischen Gerichtshof. Und er nimmt nun Fahrt auf. Denn laut eines Gutachtens des EuGH-Generalanwalts Maciej Szpunar könnten die Regularien unter Umständen tatsächlich rechtswidrig sein. Der Generalanwalt arbeitet beim EuGH und präsentiert den Richtern vor dem Erlass eines Urteils seine Auffassung. Diese ist wiederum nicht bindend, doch in etwa drei Vierteln der Fälle folgt das Gericht den Schlussanträgen des Generalanwalts. „Deshalb ist dessen Meinung ein gutes Indiz für das kommende Urteil. Und in der Rechtssache Diarra hat der Generalanwalt Ende April ganz deutlich gemacht, dass er die FIFA-Sanktionen durchweg für europarechtswidrig hält“, sagt Scheuch. Gerade die Beweislastumkehr erscheine Szpunar zu „drakonisch“, auch, weil dem Generalanwalt nicht ersichtlich sei, wie der neue Verein seine Unschuld beweisen solle.

Ein Hoffnungsschimmer für den FC?

Und dennoch bleibt der Hoffnungsschimmer ein kleiner. Unter anderem auch, weil mit einem Urteil sicherlich nicht in den kommenden Tagen oder Wochen zu rechnen ist. „Genau da liegt das erste große Problem. Dass der EuGH noch vor Ablauf der Transfersperre entscheidet, ist keineswegs ausgemacht. Möchte der FC aus dem Diarra-Verfahren Profit schlagen, müsste er sich also schon vor dem Urteil des EuGH auf die wahrscheinliche Europarechtswidrigkeit der Sanktionsregeln berufen“, sagt Scheuch. Dazu könne der Verein auf die Stellungnahme des Generalanwalts Bezug nehmen. „Vielleicht bringt es etwas, direkt an die FIFA zu appellieren, dass unter diesen Umständen der Rest der Transfersperre ausgesetzt werden sollte. Mit Ruhm bekleckert hat sich in diesem Verfahren niemand. Da könnte es der Verband auch – im Sinne des Sports – gut sein lassen, statt eine wahrscheinlich rechtswidrige Strafe, die dem FC bereits massiv geschadet hat, weiter durchzusetzen.“

In Bezug auf die Transfersperre sind die Kölner schon alleine aus Zeitgründen auf das Wohlwollen des Weltverbands angewiesen. Sollte Diarra Recht bekommen, hätte auch der FC die Chance darauf, Schadensersatz einzuklagen. Aber: „Hier lauert aber das zweite Problem: Inwieweit würde dem FC der Nachweis gelingen, dass bestimmte negative Entwicklungen gerade auf der Transfersperre beruhen? Am ehesten dürfte das hinsichtlich der Verfahrenskosten in Betracht kommen, die der FC ausgeben musste. Deutlich schwieriger ist es zum Beispiel nachzuweisen, dass es ohne Transfersperre nicht zum Abstieg gekommen wäre“, sagt Scheuch. „Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass der EuGH die FIFA-Regeln beanstanden wird. Dann spricht viel dafür, dass Klubs, die unter diesen Regeln leiden mussten, vom Verband Ersatz verlangen können. Es bleibt aber jeweils die Schwierigkeit nachzuweisen, dass einzelne Schadensposten wirklich auf der Bestrafung durch die FIFA beruhten.“

Wie realistisch ist die Hoffnung?

Dass die Transfersperre gegen den FC juristisch aufgehoben wird, ist schon alleine aus zeitlichen Gründen unwahrscheinlich. Der FC hat aber durchaus die Aussicht auf Schadensersatz. Hier wird vieles davon abhängen, inwiefern Köln beweisen kann, dass die Situation ohne die Transfersperre eine andere gewesen wäre. Es bleibt die kleine Hoffnung, dass die FIFA nicht zuletzt aufgrund künftiger Schadensersatzforderungen von Seiten der Kölner noch einmal mit dem FC ins Gespräch kommt. Es ist eine kleine Hoffnung, aber insofern zumindest nicht ausgeschlossen.


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