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·23 janvier 2025

33.850 Euro! Erneute Geldstrafe für Dynamo Dresden

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Nachdem Dynamo Dresden erst am Montag aufgrund der Pyroshows beim Pokalspiel gegen den SV Darmstadt 98 mit einer Geldstrafe in Höhe von 119.100 Euro belegt worden war, kommen nun weitere 33.850 Euro hinzu.

Banner und Spruchband sanktioniert

Damit ahndet das DFB-Sportgericht die Vorfälle beim Heimspiel gegen Hansa Rostock am 21. September. Allein 25.000 Euro werden für das Abfeuern von fünf Feuerwerksbatterien im Rahmen einer Choreo vor dem Spiel fällig. Die Choreo selbst – bestehend aus Spruchband und Blockfahne – wurde mit weiteren 5.000 Euro sanktioniert. Der Hintergrund: Über die gesamte Breite des Fanblocks war ein Spruchband mit der Aufschrift "Die Jagdsaison ist eröffnet, Waidmannsheil" am Zaun angebracht worden. Außerdem zeigten die Anhänger eine Blockfahre, auf der ein Jäger mit Gewehr abgebildet war. Im Visier des Gewehrs befand sich das Logo des F.C. Hansa Rostock. Über die Stadionlautsprecher wurde hierzu Musik eingespielt.


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Gegen die Sanktionierung der Choreo hatte Dynamo zunächst Einspruch eingelegt. Nach DFB-Angaben argumentierte die SGD damit, es habe sich um eine Gesamtchoreografie gehandelt, die ein Mittel der gestalterischen Freiheit mit viel Interpretationsspielraum darstelle. Von einem sanktionswürdigen Fehlverhalten der Anhänger könne daher nicht die Rede sein. Nach einer "anlassbezogenen Gefahrenanalyse und Sicherheitsbeurteilung des Veranstalters unter Berücksichtigung seiner Verkehrssicherungspflichten und zu beachtenden sicherheitstechnischer Bestimmungen" sei die Choreographie schließlich in ihrer Gesamtheit freigegeben worden.

In deren Rahmen seien auch keine einzelnen Personen diffamiert oder beleidigt worden; vielmehr sei allein das Wappen des Gastvereins im dargestellten Zielfernrohr sichtbar gewesen. In einem vergleichbaren Fall sei ein Strafverfahren vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit allein deshalb eingestellt worden, weil eben keine personenbezogene Beleidigung vorgelegen habe. Dies müsse auch für die Sportgerichtsbarkeit gelten.

DFB wies Einspruch ab

Dieser Argumentation folgte das Sportgericht allerdings nicht. Bei aller Rivalität gehöre es sich nicht, "die Jagdsaison für eröffnet" zu erklären und das Gewehr im Visier auf den Gastverein bzw. dessen Vereinslogo auszurichten, noch dazu untermalt mit entsprechender Musik. Zumal auch noch Gewehrschüsse aus fünf Feuerwerksbatterien abgeschossen wurden. "All dies kann nur als (völlig unnötige und überflüssige) Provokation und Respektlosigkeit qualifiziert werden, mithin zumindest als unsportliches Verhalten", heißt es im Urteil.

Ebenfalls geahndet wurde zudem das Anzünden von gegnerischen Fanutensilien (3.500 Euro) sowie das Zünden einer Bengalischen Fackel (350 Euro). Aus der Gesamtstrafe kann Dynamo bis zu 11.250 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2025 nachgewiesen werden müsste. In der Strafentabelle belegt die SGD mit einer Gesamtsumme von 188.200 Euro in dieser Saison weiterhin mit großem Vorsprung den ersten Platz.

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