DFB-Frauen
·28 de julio de 2025
SC Freiburg wird Leistungszentrum weiblich

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·28 de julio de 2025
Die neue Zertifizierungsrunde der Leistungs- und Talentförderzentren weiblich (LZw/TFZw) ist abgeschlossen. Alle Vereine, die in der Vorsaison den Status des LZw oder TFZw hatten, konnten sich für die kommende Saison neu zertifizieren. Zur Spielzeit 2025/26 wurde zudem der SC Freiburg hochgestuft und als Leistungszentrum weiblich zertifiziert.
"Auf der Grundlage der bisherigen Voraussetzungen war für den SC Freiburg klar, dass man auch möglichst direkt 'Leistungszentrum weiblich' werden wollte. Nach der Zertifizierung als 'Talentförderzentrum weiblich' wurden unmittelbar danach die nächsten Schritte eingeleitet, um das Prädikat LZw zu bekommen. Wir möchten den bisherigen Weg der systematischen Förderung talentierter Spielerinnen hin zur Bundesliga, und gerne auch zur Nationalmannschaft, weiterhin mit vollster Überzeugung gehen", sagt André Malinowski, Sportlicher Leiter der SC-Frauen und -Mädchen, über den neuen Status des Klubs. Der SC Freiburg ist damit neben dem FC Bayern München, der SGS Essen und der TSG Hoffenheim das vierte Leistungszentrum weiblich in Deutschland. Eintracht Frankfurt und der VfL Wolfsburg bleiben Talentförderzentren weiblich.
Die Einführung der Leistungs- und Talentförderzentren wurde im Zuge der Optimierung der Spitzenförderung im B-Juniorinnenbereich beschlossen. In einer viermonatigen Pilotphase wurde das Projekt getestet und nach erfolgreichem Abschluss ab Januar 2025 final durchgesetzt.
Neue Vereine wurden in der vergangenen Zertifizierungsrunde nicht lizensiert, haben aber noch bis zum 30. September Zeit, ihre Unterlagen für die nächste Runde einzureichen.
Eine Anerkennung der Vereine findet derzeit auf freiwilliger Basis statt und erfolgt zu jeder Saison. Die Mindestanforderungen für die LZw/TFZw können in der DFB-Jugendordnung (Anhang IX) sowie alle weiterführenden Informationen in den FAQs DFB-Leistungs- und Talentförderzentren weiblich eingesehen werden. DFB-Leistungs- und Talentförderzentren unterscheiden sich vor allem in den strukturellen Voraussetzungen und Mindestanforderungen der Mitarbeiter*innen/des Personals (DFB-Jugendordnung, Anhang IX).