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·14 de febrero de 2025
Nach Winter-Transferfenster: Warum darf die Bundesliga keine vertragslosen Spieler verpflichten?
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·14 de febrero de 2025
Die Winter-Transferperiode hat die Nerven der Fußballwelt wieder einmal zum Zerreißen gespannt. Nach einigen von Fans erträumten Spielertransfers, zahlreichen Zu- und Abgängen und geplatzten Deals schloss das Fenster am 3. Februar und beendete damit alle Möglichkeiten der Bundesligisten, sich noch mit einem Spieler eines anderen Vereins zu verstärken. Man möchte denken: `Zum Glück kann man das ja aber immer noch mit vertragslosen Spielern machen` aber Pustekuchen! Die Teams aus Deutschland dürfen nun ebenso keine Spieler mehr verpflichten, die derzeit arbeits- und vertragslos sind. Aber warum ist das so?
Die DFL beharrt auf ihrem Standpunkt, dass ablösefreie Spieler erst wieder ab dem Sommertransferfenster verpflichtet werden dürfen und nicht außerhalb einer regulären Transferperiode. Also erst wieder ab dem 1. Juli 2025. Diese Regelung stößt allerdings auf heftigen Gegenwind. Seit Jahren protestiert die Spielergewerkschaft Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VdV) gegen diese Regelung und argumentiert mit einem gleichzeitigen "Berufsverbot" für die betroffenen Spieler. Die DFL sieht in der Verpflichtung von ablösefreien Spielern außerhalb der Transferperiode die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung und erlaubt solche Verpflichtungen nicht, auch wenn diese Spieler keinem Verein angehören. So verhält es sich bei dieser Regelung beispielsweise auch in Österreich.
In Frankreich wird diese Regelung ähnlich gehandhabt, allerdings gibt es dort eine Art medizinischen Notfall-Joker. Sollte aufgrund einer Verletzung im Kader eine gewisse Dringlichkeit bestehen, einen Spieler aktiv unter Vertrag nehmen zu müssen, greift eine Notfallregelung. Voraussetzung ist dann allerdings, dass dieser Neuzugang von einem französischen Verein kommt oder sein letztes Engagement bei einem Verein in Frankreich hatte.Auch in anderen Ländern gibt es zu Deutschland abweichende Regelungen. So dürfen beispielweise in Italien (bis zum 23.02.) und Belgien (bis zum 15.03.) vertragslose Spieler auch nach dem Transferfenster verpflichtet werden. In Spanien, den Niederlanden oder Portugal gibt es dazu keine Fristen. Auch auf der Insel wird dies anders geregelt.
In den Statuten der englischen Premier League heißt es zum Thema Verpflichtung vertragsloser Spieler: "Wenn ein Spieler vor dem Ende des Transferfensters aus seinem Vertrag ausscheidet, kann er außerhalb des Transferfensters bei einem neuen Klub unterschreiben. Der Verein muss aber die Zustimmung des Vorstands der Premier League einholen.“
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