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·11 de junio de 2024

DFL-Proteste und Rauchkörper: Geldstrafen für VfL und Verl

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Der VfL Osnabrück und der SC Verl sind für das unsportliche Verhalten von Teilen ihrer eigenen Fans vom DFB-Sportgericht jeweils mit Geldstrafen belegt worden.

VfL soll 5.000 Euro zahlen

Während der SCV 350 Euro zahlen muss, weil ein Anhänger bei der Partie gegen Münster am 12. Mai einen Rauchkörper gezündet hatte, sind die Lila-Weißen mit 5.000 Euro belegt worden. Der Grund: Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Osnabrücker Zuschauer beim Spiel gegen den Karlsruher SC am 19. Januar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Schokotaler, auf den Rasen. Die Partie musste daher für ungefähr drei Minuten unterbrochen werden.


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Bis zu 1.600 Euro kann der VfL für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Fraglich jedoch, ob der Klub die Geldstrafe akzeptiert. Wegen ähnlicher Fälle war der Klub zuletzt vor das DFB-Bundesgericht gezogen.

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