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·7 August 2025

Unfall A555: Amtsgericht Brühl erhebt Anklage im Fall um zwei ehemalige Spieler des 1. FC Köln  

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Unfall A555: Amtsgericht Brühl erhebt Anklage im Fall um zwei ehemalige Spieler des 1. FC Köln

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Hendrik Broschart

07. August 2025

Zwei ehemalige Nachwuchsspieler des 1. FC Köln müssen sich wegen eines mutmaßlichen Autorennens mit tödlichem Ausgang vor Gericht verantworten. Unfall auf A555: Neue Entwicklungen um ehemalige Nachwuchsspieler des 1. FC Köln.

Das Amtsgericht Brühl prüft, ob sich die beiden Beteiligten vor Gericht verantworten müssen nach dem tödlichem Unfall auf der A555: Neue Entwicklungen um ehemalige Nachwuchsspieler des 1. FC Köln.

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Symbolbild: Feuerwehr im Einsatz (Foto: Alexander Hassenstein/GettyImages)

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Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anklage gegen zwei ehemalige Nachwuchsspieler des 1. FC Köln erhoben. Den beiden wird vorgeworfen, am 1. Dezember 2023 auf der A555 in Fahrtrichtung Bonn ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge veranstaltet zu haben. Konkret sollen sie sich nebeneinander auf der Autobahn bewegt und sich gegenseitig rechts, links sowie teilweise über den Standstreifen überholt haben. Die Anklage umfasst zudem eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Falschüberholen. Die offizielle Erklärung des Amtsgerichts Brühl lautete am Mittwoch: „Die Staatsanwaltschaft Köln hat gegen zwei Angeschuldigte Anklage vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Brühl wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens im Straßenverkehr mit Todesfolge, tateinheitlich begangen mit einer Gefährdung des Straßenverkehrs infolge grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Falschüberholens, erhoben.“

So äußerte sich der FC zum Vorfall

Der Kleinwagen explodierte. Die Fahrerin und die Beifahrerin starben in dem brennenden Fahrzeug. Das Amtsgericht Brühl prüft jetzt, ob die beiden Beschuldigten sich deshalb demnächst vor Gericht verantworten müssen. Das Verfahren vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Brühl ist bisher noch nicht terminiert und soll frühestens im Herbst beginnen. Die beiden Angeklagten sind nicht mehr beim 1. FC Köln. Ihre zum Jahreswechsel 2023/2024 ausgelaufenen Verträge wurden nicht verlängert.

Der 1. FC Köln hat im Dezember 2023 nach Bekanntwerden der Beteiligung zweier Spieler des Vereins erklärt, diese, um der Fürsorgepflicht des Vereins nachzukommen, bis auf Weiteres vom Trainings- und Spielbetrieb freigestellt zu haben. Dem Verein zufolge galt für beide die Unschuldsvermutung. „In Gedanken ist der FC bei den Angehörigen der Unfallopfer und zutiefst betroffen über die Ereignisse“, hieß es in der Stellungnahme des Clubs.

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