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·14 November 2024
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·14 November 2024
Inzwischen ist es einige Wochen her, dass sich Ralf Fährmann gegenüber der Sportbild über seine aktuelle Situation beim FC Schalke äußerte. Auf die Frage, wieso er seinen Vertrag nicht auflösen und den Verein verlassen möchte, hatte er geantwortet: "Ich habe mir alles hart erarbeitet, habe gekämpft und gelitten. Diesen Vertrag habe ich mir verdient. So einfach ist das."
Im Anschluss hatte der Torwart eine Abmahnung seitens des Vereins bekommen. Der Grund: Das Interview war im Vorlauf nicht genehmigt worden. Zwar sollen auch die Inhalte für Stirnrunzeln und Frust bei der Vereinsführung gesorgt haben, doch waren diese Inhalte nicht ausschlaggebend für die Abmahnung. Das hatte Schalke betont: "Nicht korrekt ist die Darstellung, dass es um den Inhalt des besagten Interviews geht, sondern darum, dass vertraglich festgeschriebene Prozesse nicht eingehalten wurden."
Deshalb ist Fährmann nun gegen den S04 vor Gericht gezogen. Er möchte bewirken, dass die Abmahnung wieder zurückgenommen wird. Der Zweitligist hingegen verweist auf eine DFL-Klausel, die eine Genehmigung der Interviews im Vorfeld vorschreibt. Dass das Interview schlussendlich autorisiert wurde, soll den Keeper nicht vom ersten Punkt freisprechen.
Der Bild zufolge scheint es Fährmann aber nicht nur um das Prinzip zu gehen. Denn: Sollte er sich - aus welchen Gründen auch immer - eine weitere Abmahnung einfangen, so könnte ihm die fristlose Kündigung drohen. Damit würde sein Vertrag ungültig werden und die Gehaltsansprüche würden wegfallen. Dieses Risiko scheint der 36-Jährige nicht eingehen zu wollen.
Seine Zeit bei Königsblau läuft derweil weiter. Nachdem er zuletzt verletzungsbedingt ausgefallen war und nicht trainieren konnte, stand er laut der WAZ am Dienstag erstmals wieder auf dem Platz. Aber natürlich nicht bei den Profis, sondern bei der U23-Mannschaft.
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