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·13 November 2024

Vertragsstreit auf Schalke: Torwart Fährmann klagt gegen Abmahnung

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Ralf Fährmann zieht gegen seinen langjährigen Verein Schalke 04 vor Gericht. Eine Abmahnung und eine mögliche fristlose Kündigung könnten nun über seine Zukunft entscheiden.

Der Konflikt zwischen Ralf Fährmann und dem FC Schalke 04 spitzt sich zu: Der erfahrene Torhüter hat eine Klage beim Arbeitsgericht Gelsenkirchen eingereicht. Hintergrund ist eine Abmahnung, die der 36-Jährige vom Verein erhielt, nachdem er ein Interview ohne ausdrückliche Genehmigung gegeben haben soll.


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Fährmann äußerte sich im Oktober in einem Gespräch mit der Sport Bild zu seiner Situation bei Schalke, wobei er deutlich machte, dass er eine angebotene Vertragsauflösung gegen eine Abfindung abgelehnt habe. Stattdessen wolle er seinen bis 2025 laufenden Vertrag vollständig erfüllen. „Ich habe mir alles hart erarbeitet, habe gekämpft und gelitten. Diesen Vertrag habe ich mir verdient. So einfach ist das“, erklärte der ehemalige Schalke-Kapitän im Interview. Seitdem trainiert der langjährige Bundesliga-Torwart, der 230 Mal für Schalke auflief, nur noch mit der U23-Mannschaft des Vereins.

Umstrittenes Interview als Grund für Fährmann-Abmahnung?

Die Abmahnung durch Schalke basiert laut der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung darauf, dass Fährmann gegen vertragliche Pflichten verstoßen habe, indem er das Interview nicht vorher bei der Medienabteilung ankündigte – ein Umstand, der im Standardvertrag der DFL festgehalten sei. Allerdings wurde das Gespräch nachträglich von Schalkes Pressestelle autorisiert, was zu einer rechtlichen Grauzone führt.

Sollte die Abmahnung bestehen bleiben, droht Fährmann bei einem weiteren Verstoß eine fristlose Kündigung. Medienberichten zufolge verdient der Keeper eine mittlere sechsstellige Summe jährlich, was auch zur Entscheidung des Vereins beitrug, ihn zur Vertragsauflösung zu bewegen.

Die gerichtliche Auseinandersetzung könnte klären, ob Ralf Fährmanns Verhalten tatsächlich einen Vertragsbruch darstellt oder ob der Klub seine Abmahnung zurücknehmen muss. Schalke äußerte sich bislang nicht detailliert zu den arbeitsrechtlichen Vorgängen und erklärte lediglich, dass „vertraglich festgeschriebene Prozesse nicht eingehalten wurden“, und stellte klar, dass es nicht um die Inhalte des Interviews gehe.

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