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·12. Oktober 2023
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Empfindliche Strafe für Sandhausen-Präsident Jürgen Machmeier. Nachdem der 62-Jährige im Anschluss an das Spiel gegen den SSV Ulm 1846 (1:2) am vergangenen Freitag das Schiedsrichter-Team körperlich angegangen war, hat ihn das DFB-Sportgericht nun für vier Spiele gesperrt und ihn mit einer Geldstrafe von 10.000 Euro belegt.
Zugetragen hatte sich der Vorfall in den Katakomben, als das Schiedsrichter-Team gerade auf dem Weg in die Kabine war. Was war passiert? "Machmeier rempelte Schiedsrichter Exner bewusst mit der Brust gegen dessen Brust und stieß Schiedsrichter-Assistent Besong absichtlich leicht mit der Hüfte gegen den Bauchbereich", schildert der DFB. Noch am Sonntag hatte der Verband von einem "Stoßen" Machmeiers gesprochen, doch dazu war es offenbar nicht gekommen, wie auch Prof. Christoph Schickhardt, der Anwalt des SVS-Präsidenten, in einer Erklärung am Dienstag festgehalten hatte. Entsprechend ist beim DFB nun nicht mehr von einem "körperlichen Angriff", sondern "nur noch" von einem "unsportlichen Verhalten" die Rede.
Dennoch darf Machmeier, der sich über seinen Anwalt für den Vorfall entschuldigt hatte, in den nächsten vier Spielen nicht in den Innenraum. Betroffen sind die Partien gegen Unterhaching, Verl, Dortmund II und Saarbrücken. Das Innenraumverbot beginnt eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Machmeier darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Zudem darf er im gesamten Zeitraum weder unmittelbar noch mittelbar mit der Mannschaft in Kontakt treten. Zusätzlich zum Innenraum-Verbot muss der 62-Jährige eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro zahlen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig. Die Aussagen Machmeiers nach der Partie, wonach die Partie schon vorher entschieden gewesen sei, blieben dagegen unterdessen offenbar unbestraft.