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·24. März 2025

"Sommermärchen"-Prozess: Rasches Ende möglich

Artikelbild:"Sommermärchen"-Prozess: Rasches Ende möglich

Der „Sommermärchen“-Prozess steht vor einem raschen und unspektakulären Ende: Die zuständige Kammer des Landgerichts Frankfurt/Main hat am Montag die Einstellung des Verfahrens gegen den einzig verbliebenen Angeklagten Theo Zwanziger für eine geringe Geldbuße in Höhe von 5000 Euro vorgeschlagen. Die Staatsanwaltschaft wie die Verteidigung wollen sich zu dem Vorschlag bis zum nächsten Prozesstag am 3. April eine Meinung bilden. „Ich entscheide das ganz alleine. Ich werde mich mit meinem Anwalt und meiner Familie beraten“, sagte Zwanziger. Der seit März 2024 laufende Prozess unter dem Vorsitz von Richterin Eva-Marie Distler beschäftigt sich mit den dubiosen Zahlungsflüssen rund um die Fußball-WM 2006. Dabei geht es vor allem um die ominösen 6,7 Millionen Euro, die vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) als Betriebsausgabe für eine Gala deklariert wurden.

Zahlungsflüsse und Steuerhinterziehung

Das Geld wurde 2005 vom WM-Organisationskomitee über den Weltverband FIFA mutmaßlich an den früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überwiesen. Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen des deutschen WM-Chefs Franz Beckenbauer und Louis-Dreyfus an den ehemaligen FIFA-Skandalfunktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen. Der DFB verbuchte dies im Jahr 2006 unter dem damaligen Präsidenten Zwanziger als Betriebsausgabe für eine WM-Gala, die abgesagt wurde. Die Staatsanwaltschaft wertet dies als Steuerhinterziehung in Höhe von 13,7 Millionen Euro. In der Folge wurde dem Verband rückwirkend die Gemeinnützigkeit aberkannt, 22 Millionen Euro musste der DFB an Steuern nachzahlen.


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Wofür die 6,7 Millionen Euro verwendet wurden, ist nach Ansicht des Gerichts klar: Demnach handelt es sich um eine von Beckenbauer im Dienste des DFB geleistete Schmiergeldzahlung an einen oder mehrere Mitglieder der damaligen FIFA-Finanzkommission um bin Hammam, um den am Ende gewährten WM-Zuschuss der FIFA in Höhe von 170 Millionen Euro zu erhalten. Einen nachträglich geleisteten Stimmenkauf für die WM-Vergabe im Jahr 2000 sieht das Gericht dagegen als unwahrscheinlich. Auf der Anklagebank in Frankfurt/Main sitzt nur noch Zwanziger. Ursprünglich mussten sich auch der frühere DFB-Präsident Wolfgang Niersbach und der ehemalige Generalsekretär Horst R. Schmidt verantworten. Das Trio weist die Vorwürfe zurück. Das Verfahren gegen Niersbach war gegen eine Zahlung von 25.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen eingestellt worden. Schmidt bekommt wegen gesundheitlicher Probleme ein abgetrenntes Verfahren.

Foto  ©  AFP/POOL/SID/ARNE DEDERT

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