„Schaffung des Präzedenzfalles war Ziel des Ausschusses“: Union unzufrieden mit Wertung des Bochum-Spiels | OneFootball

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·1. März 2025

„Schaffung des Präzedenzfalles war Ziel des Ausschusses“: Union unzufrieden mit Wertung des Bochum-Spiels

Artikelbild:„Schaffung des Präzedenzfalles war Ziel des Ausschusses“: Union unzufrieden mit Wertung des Bochum-Spiels

Das Bundesligaspiel zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfL Bochum am 14. Dezember 2024 sorgte sportlich nicht gerade für Aufsehen. Aber ein Feuerzeugwurf, der den Bochumer Keeper Patrick Drewes am Kopf streifte, sorgte später für einen Sieg des VfL vor dem Sportgericht. Nun zieht Union vor das ständige Schiedsgericht.

Nach DFB-Urteil: Union zieht vor ständiges Schiedsgericht

Die Partie endete offiziell mit einem 1:1-Unentschieden, doch für den Aufreger der Begegnung sorgte ein Zuschauer: Bochums Torwart Patrick Drewes wurde in der Nachspielzeit von einem Feuerzeug am Kopf getroffen und ging zu Boden. Nach einer längeren Unterbrechung und medizinischer Behandlung schickte Schiedsrichter Martin Petersen die Teams in die Kabinen. Das Spiel wurde später unter einem „Nichtangriffspakt“ zu Ende geführt.


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Nach mehrstündiger Verhandlung entschied das DFB-Sportgericht am Freitag in zweiter Instanz, dem Einspruch des VfL Bochum gegen das Ergebnis stattzugeben. Das Spiel wird nun mit 0:2 zugunsten der Gäste gewertet. Gleichzeitig wurden die Berufungen der beiden Abstiegskonkurrenten FC St. Pauli und KSV Holstein abgewiesen, da die DFL ihnen kein „unmittelbar berechtigtes Interesse“ gemäß Paragraph 26 der Rechts- und Verfahrensordnung zusprach.

Unions Präsident Dirk Zingler kritisierte die Entscheidung in einer Mitteilung des Vereins scharf und warf dem Kontrollausschuss vor, gezielt einen „Präzedenzfall“ schaffen zu wollen. „Wir waren heute Zeuge eines Verfahrens, in dem erstmalig das Fehlverhalten eines Zuschauers zu einer Spielumwertung geführt hat“, erklärte Zingler. Allerdings kam es bereits 2015 zu einem ähnlichen Fall im Pokalspiel zwischen dem VfL Osnabrück und RB Leipzig (1:0). Das Spiel wurde anschließend für die roten Bullen gewertet. Zudem unterstellte er dem Gericht, auf Druck des VfL Bochum und des Kontrollausschusses ein „politisches Signal“ senden zu wollen.

Union Berlin kündigte an, den Fall vor das Ständige Schiedsgericht zu bringen. „Wir sind daher gezwungen, dem politischen Druck zu entgehen und werden das Ständige Schiedsgericht anrufen“, so Zingler weiter. Das Schiedsgericht ist die letzte und endgültige Instanz in der sportrechtlichen Auseinandersetzung und hat die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils. Der aktuelle Vorsitzende ist der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Udo Steiner, der das Amt seit 2008 innehat.

(Photo by Boris Streubel/Getty Images)

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