Leipzig bestätigt Sondergenehmigung: Buli-Start vor Zuschauern | OneFootball

Leipzig bestätigt Sondergenehmigung: Buli-Start vor Zuschauern | OneFootball

Icon: OneFootball

OneFootball

Dominik Berger·1. September 2020

Leipzig bestätigt Sondergenehmigung: Buli-Start vor Zuschauern

Artikelbild:Leipzig bestätigt Sondergenehmigung: Buli-Start vor Zuschauern

Der erste Bundesligist darf sich zur neuen Saison doch noch auf Zuschauer freuen. Das Gesundheitsamt Leipzig hat RB die Freigabe erteilt, 20 Prozent des Stadions für Fans zu öffnen. Das entspricht in etwa 8.500 Zuschauern.

Das vermeldeten die ‚Bild‘ und der ‚kicker‘ zunächst unabhängig voneinander, mittlerweile hat der Verein selbst die Pläne auch offiziell bestätigt. Demnach habe man mit dem zuständigen Gesundheitsamt der Stadt Leipzig ein standortindividuelles Konzept abgestimmt.


OneFootball Videos


Zum Saisonauftakt am 20. September gegen Mainz sind dennoch nicht automatisch alle Fans berechtigt, das Stadion zu betreten. Bei den ausgewählten Zuschauern soll es sich ausschließlich um Dauerkartenbesitzer mit Wohnsitz in Sachsen handeln. Fans aus den angrenzenden Bundesländern oder Gästefans gehen somit vorerst leer aus.

Möglich macht diese Maßnahme die zurzeit geringe Infektionsrate in Leipzig. Laut Robert-Koch-Institut liegt die Inzidenzrate, also Fälle pro 100.000 Einwohner, aktuell bei 3,2. Bleibt diese Zahl bis zum Bundesligastart unter 20, darf RB erste Zuschauer im Stadion begrüßen.

Verordnung hilft dem Klub

Das deckt sich mit der seit heute geltenden, neuen Corona-Schutz-Verordnung des Landes Sachsen. In der amtlichen Bekanntmachung heißt es: „Großveranstaltungen und Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern dürfen stattfinden, sofern eine datenschutzkonforme und datensparsame Kontaktverfolgung möglich ist und ein genehmigtes, auf die Veranstaltungsart bezogenes Hygienekonzept vorliegt.“

Dieser Browser wird nicht unterstützt. Bitte verwenden Sie einen anderen Browser oder installieren Sie die App

video-poster

In eben jener Verordnung findet sich auch der Verweis, wonach Zuschauer kurzfristig eben doch ausgeschlossen werden können. „Ab 20 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen vor Beginn der Veranstaltung sind Groß- und Sportveranstaltungen ohne weitere behördliche Entscheidung untersagt“, heißt es.