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·5. Oktober 2024

EuGH-Urteil: FC denkt über Schadensersatzforderung nach

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EuGH-Urteil: FC denkt über Schadensersatzforderung nach

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Simon Bartsch

05. Oktober 2024

Der 1. FC Köln denkt tatsächlich über Schadensersatzforderung nach dem EuGH-Urteil nach. Der Europäische Gerichtshof hat am Freitag entschieden, dass von ihm begutachtete Transferregelungen der FIFA gegen europäisches Recht verstoßen. Nun äußerte sich Geschäftsführer Christian Keller.

Am Freitag hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass einige Transfervorschriften des Fußball-Weltverbandes FIFA gegen europäisches Recht verstoßen. Das könnte auch Folgen für den FC haben. Denn der auslösende Fall ist ähnlich gelagert wie der Fall, der zur Sanktion gegen die Geißböcke führte. Der 1. FC Köln denkt nun über Schadensersatzforderung nach. Dazu äußerte sich nun auch Christian Keller.

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Christian Keller bei der Mitgliederversammlung: Besteht die Chance auf Schadensersatz?

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Der 2:0-Erfolg des 1. FC Köln über den SSV Ulm war ein wichtiger Sieg für die Geißböcke, um mit ein wenig Ruhe in die Länderspielpause zu gehen. Einen weiteren kleinen Sieg feierten die Kölner schon am Freitag – zumindest gefühlt. „Nach der neuen Rechtsprechung hätte der Spieler seinen Vertrag kündigen können und wir hätten nicht belegen müssen, dass wir ihn nicht angestiftet haben“, sagte Christian Keller am Samstag nach dem Zweitliga-Spiel unter anderem der Bild. „Im Nachgang haben wir Recht bekommen.“ Am Freitag hatte der EuGH entschieden, dass einige Transfervorschriften des Fußball-Weltverbandes FIFA gegen europäisches Recht verstoßen. Der Auslöser für den Rechtstreit und somit auch das Urteil ist mit dem Fall der Kölner Transfersperre vergleichbar.

Christian Keller: „Wir hätten nicht beweisen müssen, dass wir unschuldig sind“

Lassana Diarra war 2013 von Real Madrid zu Lokomotive Moskau gewechselt. Nach nur einem Jahr löste der Franzose seinen Vertrag einseitig auf – das nach Ansicht von FIFA und CAS zu Unrecht. Doch Diarra tat sich schwer, einen neuen Club zu finden, denn potentielle Interessenten sorgten sich um Sanktionen wie eine Transfersperre und/oder Geldstrafen. Sporting Chaleroi war an dem Spieler interessiert, sprang aber aus Angst vor Strafen ebenfalls kurzfristig ab. Diarra verklagte daraufhin die FIFA auf sechs Millionen Euro Schadensersatz. Das belgische Gericht legte den Fall dem EuGH vor, der nun zu einem Urteil kam, das so auch für den FC gegolten hätte. „Nach der neuen Rechtsprechung hätte der Spieler kündigen können und wir hätten nicht beweisen müssen, dass wir unschuldig sind“, erklärte Keller.

Nun ist die Strafe der Kölner nahezu abgesessen. Möglich wäre somit wohl nur noch Schadensersatz. Oder? „Ich halte es für sehr gut denkbar, dass dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch des FC gegen die FIFA besteht. Denn den Opfern von Kartellrechtsverstößen steht Ersatz zu“, sagte Prof. Dr. Alexander Scheuch gegenüber come-on-fc.com am Freitag. „Die größte Schwierigkeit wird aber darin liegen, genau zu beziffern, welche Schäden der FC infolge der Transfersperre erlitten hat. Wie will man zum Beispiel nachweisen, dass man nicht abgestiegen wäre, wenn man im Winter 2023/24 Spieler hätte verpflichten können?“, so Scheuch weiter. Und: „Gerichte haben bei der Berechnung des Schadensersatzes zwar einen gewissen Spielraum für Schätzungen. Aber der FC müsste trotzdem plausibel darlegen, welche Einnahmen ihm durch die Sperre entgangen sind beziehungsweise welche weiteren Nachteile er hatte.“

Keller: „Es könnte schon sein, dass ein Schadensersatzanspruch gestellt wird“

Ob, die Kölner diesen Weg gehen, ist allerdings noch offen. „Wir müssen jetzt mal schauen, ob wir da nochmal drauf eingehen. Weil praktisch bringt uns das nichts. Wir werden jetzt keinen vertragslosen Spieler bis zum 31.12. unter Vertrag nehmen – was ja möglich wäre, wenn die Fifa jetzt die Strafe aufhebt“, sagte Christian Keller. „Zum Thema Schadensersatz würde ich ungern allzu viel sagen. Aber es könnte schon sein, dass ein Schadensersatzanspruch gestellt wird. Da überlegen wir uns, was wir machen.“ Groß scheinen die Aussichten auf Erfolg nicht zu sein. Aber: „Ganz ordentlich dürften beispielsweise die Aussichten darauf sein, sich die Kosten, die man durch das Verfahren vor dem FIFA-Gericht und dem Schiedsgericht CAS hatte, wiederzuholen“, sagte Scheuch.

Das dürften wiederum geringe Einnahmen im Vergleich zu dem entstandenen Schaden des Abstiegs sein. Dennoch wäre der Schritt denkbar. Es bleibt weiterhin die Frage, ob die Kölner anders hätten handeln können. Schließlich hatten sich die FC-Bosse dazu entschieden, eben nicht gegen das CAS-Urteil vorzugehen. „Ob der FC schon früher gegen die Sperre hätte vorgehen können, wenn das Urteil in Sachen Diarra absehbar gewesen wäre, lässt sich schwer sagen“, sagt Scheuch. „Den normalen Instanzenzug hat der Club ja letzten Endes ohnehin voll ausgereizt. Man hätte allenfalls erwägen können, noch vor staatliche Gerichte zu ziehen und eine einstweilige Verfügung zu erstreiten. Das wäre aber seinerseits mit Unsicherheiten verbunden gewesen. Ich kann nachvollziehen, dass man diesen Weg nicht gegangen ist.“


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