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·19. Januar 2024

Erzgebirge Aue: Einspruch gegen Geldstrafe des DFB

Artikelbild:Erzgebirge Aue: Einspruch gegen Geldstrafe des DFB

Aufgrund von zwei Vorfällen beim Heimspiel gegen den Halleschen FC am 17. September hatte das DFB-Sportgericht am Dienstag eine Geldstrafe in Höhe von 23.000 Euro gegen den FC Erzgebirge Aue verhängt. Dagegen haben die Veilchen nun Einspruch eingelegt.

Interpretationssache?

Ein Spruchband mit diskriminierendem Inhalt und ein diskriminierender Spruch in Richtung der Hallenser Anhänger: Das sind die beiden Vorfälle, für die Aue vom DFB-Sportgericht belangt worden ist. Der Einspruch der Veilchen richtet sich gegen das Spruchband, dessen Inhalt der Klub anders als der DFB nicht als diskriminierend ansieht, wie die "Freie Presse" berichtet. Von Interpretationssache ist die Rede. Konkret stand auf dem Banner "Cindy & Roman", was der DFB als Anspielung auf die Minderheit der "Sinti und Roma" verstand. Der FCE geht da nicht mit – und will durch den Einspruch zudem eine mündliche Verhandlung erwirken. Nun liegt der Ball beim Sportgericht.

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