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Dominik Berger·14. September 2020

Entscheidung durchs Amtsgericht: Hat Metzelder bereits gestanden?

Artikelbild:Entscheidung durchs Amtsgericht: Hat Metzelder bereits gestanden?

Vor eineinhalb Wochen veröffentlichte das Amtsgericht Düsseldorf im Einklang mit der Anklageerhebung gegen Christoph Metzelder eine Pressemitteilung, aus der hervorging, um welchen ehemaligen Nationalspieler es sich handelt. Außerdem wurden der exakte Tatvorwurf formuliert. Metzelder und seine Anwälte hatten sich gegen die Veröffentlichung gewehrt und wollten eine Löschung der Pressemitteilung erwirken.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied heute, dass die Pressemitteilung weiterhin online abrufbar sein darf. Das Verwaltungsgericht begründet dies vor allem mit dem öffentlichen Interesse an dem Fall, was sich aus der Bekanntheit Metzelders als ehemaliger Nationalspieler ergibt.


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„Eine individualisierende Berichterstattung über den Angeklagten eines Strafverfahrens kann allerdings dann gerechtfertigt sein, wenn sich der Betreffende nicht bzw. nicht mehr mit Gewicht auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen kann, (…) aber auch dann, wenn der betreffende Verfahrensbeteiligte kraft seines Amtes oder wegen seiner (…) Prominenz auch sonst in besonderer Weise im Blickfeld der Öffentlichkeit steht und die Medienöffentlichkeit mit Rücksicht hierauf hinzunehmen hat“, heißt es in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

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„Das in der Anklageschrift vom 27. August 2020 wiedergegebene Ermittlungsergebnis beruhte u.a. auf der geständigen Einlassung des Antragstellers, der Aussage einer Zeugin sowie sichergestellten Bilddateien. Mit diesem Bestand an Beweistatsachen hatte sich der Tatverdacht mit Abschluss des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens folglich so weit erhärtet, dass eine Nennung des ohnehin schon durch die Medienberichterstattung bekannten Namens auch unter diesem Gesichtspunkt erfolgen durfte“, begründet das Verwaltungsgericht die Entscheidung und lässt außerdem die Interpretation zu, dass Metzelder zum Tatvorwurf ein Geständnis ablegte.