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1. FSV Mainz 05

·16. Juli 2024

El Ghazi: Mainz 05 wird Berufung einlegen

Artikelbild:El Ghazi: Mainz 05 wird Berufung einlegen

Der 1. FSV Mainz 05 wird beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Berufung gegen das im Rechtsstreit mit Anwar El Ghazi am vergangenen Freitag vom Mainzer Arbeitsgericht erlassene Urteil einlegen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

Dr. Johan-Michel Menke, der vom 1. FSV Mainz 05 beauftragte Fachanwalt für Arbeitsrecht der Wirtschaftskanzlei Heuking, entgegnet der auch in einer Pressemeldung der 10. Kammer des Mainzer Arbeitsgerichts skizzierten Urteilsbegründung: "Das Urteil ist aus unserer Sicht bezüglich der Argumentation zu Fristen und der fehlenden Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs nicht nachvollziehbar. Wir haben dem Verein daher geraten, in Berufung zu gehen.“


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Bezüglich der aus dem Urteil des Mainzer Arbeitsgerichts für den Verein ergehenden Konsequenzen für Zahlungen und Beschäftigung des Spielers befinden sich die Parteien im Austausch miteinander.

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