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·5. Dezember 2023

DFB-Sportgericht: Hertha BSC muss 21.000 Euro zahlen

Artikelbild:DFB-Sportgericht: Hertha BSC muss 21.000 Euro zahlen

In der 1. Runde des DFB-Pokals traf Hertha BSC auf den FC Carl Zeiss Jena. Auf den Rängen und nach dem Spiel kam es dabei zum unsportlichen Verhalten der Berliner Anhänger. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sprach eine Geldstrafe in Höhe von 21.000 Euro aus.

Leichte Ausschreitungen nach Spielende

Beim Regionalligisten aus Jena fuhr Hertha BSC den ersten Pflichtspielsieg in dieser Saison ein. Allerdings kam es zu Auffälligkeiten abseits des Rasens. In der 60. Spielminute wurden vier Becher in Richtung des Innenraums geworfen, woraufhin in der 85. Spielminute noch ein Blinker und ein Bengalisches Feuer gezündet wurden. Auch nach Spielende war es seitens des Berliner Anhangs noch zu einem unsportlichen Verhalten gekommen.


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Etwa 50 Gästezuschauer kletterten über einen Zaun und betraten den Innenraum, sodass es zu verbalen Anfeindungen mit Jeaner Zuschauern kam. Eine Fahnenstange wurden geworfen, sowie ein pyrotechnischer Gegenstand entzündet. Die aufrückende Polizei konnte die Lage nach drei, vier Minuten beruhigen. Insgesamt wird somit eine Strafe von 21.000 Euro für die Berliner fällig, von denen rund 7.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden dürfen. Ein Nachweis gegenüber dem DFB wird fällig.

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