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·1. Februar 2024

66.140 Euro! Geldstrafen für 1860 München, Halle und Ulm

Artikelbild:66.140 Euro! Geldstrafen für 1860 München, Halle und Ulm

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Donnerstag mit 1860 München, dem Halleschen FC und dem SSV Ulm 1846 gleich drei Drittligisten mit Geldstrafen belegt.

55.340 Euro Strafe für die Löwen

Die mit großem Abstand höchste Summe muss der TSV 1860 zahlen – 55.340 Euro werden fällig. Geahndet wird damit zum einen die Pyroshow bei der Partie in Ulm am 3. Oktober, als in der 47. Minute aus zwei Feuerwerksbatterien im Gästeblock zahlreiche pyrotechnische Gegenstände abgefeuert sowie zwölf bengalische Feuer und Blinker gezündet wurden. Die Begegnung musste daraufhin für eine Minute unterbrochen werden. Im weiteren Spielverlauf schossen einige Löwen-Fans mindestens sechs Raketen und aus zwei Feuerwerksbatterien erneut zahlreiche pyrotechnische Gegenstände ab. Zudem entfachten sie weitere 28 pyrotechnische Gegenstände.


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Zum anderen wird das Abbrennen von Pyrotechnik bei der Partie in Saarbrücken am 11. November bestraft. Zunächst wurden in der 4. Minute fünf Rauchkörper abgebrannt, woraufhin die Partie aufgrund der Rauchentwicklung für eine Minute unterbrochen werden musste. Im weiteren Spielverlauf brannten Teile der mitgereisten Fans weitere 30 pyrotechnische Gegenstände ab. In Folge dessen musste die Partie in der 46. Minute erneut für eine Minute unterbrochen werden. Aus der Gesamtstrafe kann 1860 bis zu 18.440 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

HFC muss 8.350 Euro zahlen

Der HFC ist mit 8.350 Euro zur Kasse gebeten worden, nachdem Teile der eigenen Anhänger im Heimspiel gegen Bielefeld am 8. Dezember zu Beginn der zweiten Halbzeit 17 bengalische Fackeln und Blinker gezündet hatten. Darüber hinaus warfen sie in der 87. Minute acht Becher in Richtung Innenraum. Bis zu 2.750 Euro können die Saalestädter für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Ulm kommt mit 2.450 Euro davon. Bestraft wurde das Abbrennen von sieben pyrotechnischen Gegenständen bei der Partie in Köln am 2. Dezember. Davon kann der Verein bis zu 800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre. In der Strafentabelle rückt 1860 mit einer Gesamtsumme von 56.540 Euro in dieser Saison auf Rang fünf vor, Halle liegt mit 50.000 Euro auf dem sechsten Platz und Ulm ist mit 12.250 Euro nun Zwölfter.

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