Löwenmagazin
·15 de novembro de 2024
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Präsident Robert Reisinger stellt in einer Stellungnahme klar, dass ihm und seinen Präsidiumskollegen die “Entwicklung von Strategien” obliegt. Die Mitglieder des TSV 1860 müssen sich nun durchaus fragen, ob die aktuelle Vorgehensweise ihrem Auftrag entspricht oder nicht. Ein Kommentar.
Es ist schon eine heftige Kritik, die das Präsidium gegenüber dem Verwaltungsrat äußert. Das Gremium wolle im Hinblick auf die “Entwicklung der Strategie” des TSV München von 1860 e.V. als Gesellschafter der Profifußball KGaA “selbst die Linie vorgeben”. Der Verwaltungsrat dürfe “sich nicht in den operativen Bereich einmischen”, erklären Reisinger und seine Präsidiumskollegen. Der Verwaltungsrat sei kein “Kabinett” und auch keine “Regierung”. An welchem Punkt allerdings der Verwaltungsrat seine Kompetenzen überschritten haben soll, erläutert das Präsidium nicht.
Aus unserer externen Wahrnehmung war dies auch nicht der Fall, wir lassen uns aber gerne eines Besseren belehren. Dass ein Passus in der Darlehensvereinbarung kritisiert wurde, der die 50+1-Regelung möglicherweise untergräbt und die Handlungsmöglichkeiten des Präsidiums einschränkt, genau das sollten die Mitglieder durchaus vom Verwaltungsrat erwarten. Vor allem hat der e.V. in den vergangenen Jahren mehrfach von diesem Recht gebrauch gemacht. Wieso gibt man das also auf?
Welche Strategie verfolgt das Präsidium? Diese Frage sollten sich vor allem nun die Mitglieder stellen. Denn, wenn Entscheidungen getroffen sind, die derart weitgehende Auswirkungen haben, sollte das schon klar kommuniziert werden. Sicher, das Präsidium ist für die Geschäftsführung des e.V. zuständig. Aber das Präsidium hat auch zu akzeptieren, dass es ein entsprechendes Kontrollgremium gibt, das von der Mitgliederversammlung beauftragt wurde. Und das Präsidium muss da auch Rede und Antwort stehen.
Sieht das Präsidium eine Kompetenzüberschreitung seitens des Verwaltungsrates, sollte das höchste Organ des Muttervereins eingebunden werden. Dann muss Reisinger die Vertrauensfrage stellen. Denn dann entscheidet die Mitgliederversammlung ob (1) der Verwaltungsrat tatsächlich Kompetenzen überschritten hat und (2) das Präsidium tatsächlich noch den Auftrag der Mitgliederversammlung wahrnimmt. Beides zwei wesentliche Fragen.
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