Löwenmagazin
·27 gennaio 2025
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·27 gennaio 2025
“Bullen wollen uns die Knochen brechen und dafür sollen wir Millionen blechen?”, stand auf einem Spruchband in der Westkurve. Die martialischen Worte haben einen ernsten Hintergrund und benennen ein immenses gesellschaftliches Problem – nämlich das der Polizeigewalt.
In Spruchbändern in Fußballstadien, werden Polizisten gerne pauschal als “Bullen” bezeichnet. Rein rechtlich ist die Bezeichnung, wenn auch herablassend gemeint, nicht verboten. Die überspitzte Wortwahl ist zwar nicht nur in der Fußballszene gebräuchlich, damit trifft man allerdings sprachlich auch nicht die Ausdrucksweise der breiten Mitte der Gesellschaft. Denn das Wort will auch eine grundlegende Ablehnung gegenüber der Polizei deutlich machen. Was sowohl Polizei, Staatsanwaltschaft als auch der Staat vermeiden müssen, ist ein Übergreifen dieser Ablehnungshaltung auf die Allgemeinheit. Hier sind Transparenz, Offenheit und eine sensible Fehlerkultur notwendig.
Die überspitzte Darstellung wird sich so oder so nicht vermeiden lassen. Vermutlich ist sie sogar wichtig um die Thematik auf den Punkt zu bringen. Aber um was geht es bei dieser Botschaft genau?
Die Botschaft in der Westkurve thematisiert gleich zwei unterschiedliche aktuelle Anlässe. Zum einen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen im Profifußball an die Klubs weitergegeben werden dürfen. Zum anderen gab es jüngst einen Fall, dass ein Polizist in Saarbrücken einen Löwenfan die Treppe hinunterstieß. Und die Frage ist durchaus berechtigt: Wie viel Polizeigewalt muss der Fußball erdulden und gleichzeitig auch noch für diese Einsätze bezahlen?
Die Polizei ist ein wichtiges Organ für den demokratischen Staat. Doch das Gewaltmonopol des Staates darf im Rechtsstaat weder umstandslos noch hemmungslos ausgeübt werden. Damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei konstant bleibt oder gar wächst, muss deren Wert ständig unter Beweis gestellt und damit legimitiert werden. Die Arbeit der Polizei muss rechtsstaatlich kontrolliert und begrenzt werden. Gerade bei Fußballspielen gibt es dabei immer wieder Kritik, dass diese rechtstaatliche Kontrolle versagt.
Vor allem bei Großveranstaltungen und bei Fußballspielen kommt es immer wieder zu übermäßiger Polizeigewalt. Nur wenige rechtswidrige Aktionen der Polizei werden überhaupt angezeigt. Das zeigt eine Studie der Goethe Universität Frankfurt (vgl. https://kviapol.uni-frankfurt.de/). Von denjenigen Fällen rechtswidriger polizeilicher Gewalt, die auf den Tisch kommen, werden 90 Prozent der Fälle von der Staatsanwaltschaft eingestellt. In nur 2 Prozent der Fälle wird überhaupt Anklage erhoben. Das sind Zahlen, die aufhorchen lassen.
Aktuelle Kritik gab es jüngst am Verhalten eines Diensthundezugführers, der in Saarbrücken ein Löwenfan die Treppe hinunterstieß. Die Staatsanwaltschaft hat sich diesem Fall angenommen. Es bleibt abzuwarten, ob hier die rechtsstaatliche Kontrolle erfolgreich verläuft. Das ist wichtig, damit die Polizei in der Gesellschaft als Stütze und Garant für die Freiheit und Sicherheit der Bürger wahrgenommen wird. Doch die Studie der Goethe Universität hat auch festgestellt, dass das schwierig ist. Denn zum einen ist es für Kollegen eines beschuldigten Polizisten sehr herausfordernd diesen zu belasten. Und für die zuständige Staatsanwaltschaft erweist es sich angesichts der alltäglichen engen Zusammenarbeit mit der Polizei ebenfalls schwierig unvoreingenommen an diese Fälle heranzugehen. Das ist nicht das, was man als sinnvolle rechtsstaatliche Kontrolle ansehen kann.