UWCL: Das sind die Kader von Wolfsburg und Bayern | OneFootball

UWCL: Das sind die Kader von Wolfsburg und Bayern | OneFootball

In partnership with

Yahoo sports
Icon: 90min

90min

·5 Oktober 2024

UWCL: Das sind die Kader von Wolfsburg und Bayern

Gambar artikel:UWCL: Das sind die Kader von Wolfsburg und Bayern

In wenigen Tagen startet die Champions-League der Frauen endlich in die neue Spielzeit! Während der FC Bayern München erst am Mittwoch, den 9. Oktober zu Hause gegen Arsenal London gefordert ist, muss sich der VfL Wolfsburg bereits am Tag zuvor auswärts bei der AS Roma beweisen. Am vergangenen Freitag wurden dann die Kader der 16 teilnehmenden Teams der diesjährigen Gruppenphase offiziell von der UEFA verkündet, nachdem die Mannschaften ihre Spielerlisten fristgerecht eingereicht hatten.

Der UWCL-Kader vom FC Bayern München

Beim amtierenden deutschen Meister fehlen weiterhin die Langzeitverletzten Lena Oberdorf und Katharina Naschenweng. Auch für die kolumbianische Abwehrspielerin Ana Guzmán, die aktuell nach ihrer Verletzung Spielpraxis in der 2. Mannschaft sammelt, hat es nicht gereicht.


Video OneFootball


Zudem hat der FC Bayern folgende Spielerinnen auf seiner Liste B stehen: Juliane Schmid (Tor), Veronika Litzlfelder (Tor), Antonia Dehm (Abwehr), Eszter Reszler (Abwehr), Sarah Ernst (Mittelfeld), Paula Rintzner (Mittelfeld), Greta Hünten (Mittelfeld), Celina Senftl (Mittelfeld), Sophia Weixler (Mittelfeld), Amelie Roduner (Angriff) und Carla Schwarz (Angriff).

Der UWCL-Kader vom VfL Wolfsburg

Bei den Wölfinnen fallen weiterhin Caitlin Dijkstra und Camilla Küver mit schwereren Verletzungen aus. Auch Diána Németh, Kristin Deman und Tabea Sellner stehen nicht auf der offiziellen Kaderliste A. Letztere dürfte aber aufgrund ihrer Schwangerschaft unkompliziert nachgemeldet werden können.

Die UEFA hat keine Informationen zu einer Kaderliste B für den VfL Wolfsburg veröffentlicht.

Die UEFA-Regularien zur Kaderbestimmung - Kaderliste A und B

Jeder Verein hat eine Spielerliste A und B zu melden. Auf der Liste A ist Platz für 25 Spielerinnen, wovon mindestens acht laut UEFA-Regelwerk "lokal ausgebildete Spielerinnen“ sein müssen und von denen wiederum höchstens vier „vom Verband ausgebildet“ sein dürfen. Sollte eine Mannschaft weniger als acht lokal ausgebildete Spielerinnen im Kader führen, so wird die Höchstzahl der Spielerinnen auf der Liste gekürzt.

Eine Spielerin kann auf Liste B eingetragen werden, wenn sie am oder nach dem 1. Januar 2003 geboren wurde und seit ihrem 15. Geburtstag entweder zwei Jahre ununterbrochen oder insgesamt drei Jahre mit maximal einem Jahr Unterbrechung für einen Verein desselben Verbands gespielt hat. 16-jährige Spielerinnen können eingetragen werden, wenn sie in den beiden vorherigen Jahren ununterbrochen für denselben Verein spielberechtigt waren.

Die jetzt bestimmten Kader gelten für alle weiteren Spiele ab dem ersten Spiel der Gruppenphase bis einschließlich dem Endspiel. Ab dem Viertelfinale dürfen die Teams höchstens drei neue Spielerinnen nachmelden. Einzig bei Schwangerschaften oder Mutterschaftsurlaub darf eine Spielerin zu jeder Zeit ersetzt werden.

Weitere Frauenfußball-News lesen:

feed

Lihat jejak penerbit