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·17 Juni 2025
Schiedsgericht weist Hansa-Klage wegen Haching-Absage zurück

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·17 Juni 2025
Nach dem Spielausschuss und dem Bundesgericht hat auch das Ständige Schiedsgericht die Klage des F.C. Hansa Rostock gegen den DFB wegen der Absage der Partie bei der SpVgg Unterhaching, die eigentlich am 2. März stattfinden sollte, als "unzulässig und unbegründet" abgewiesen. Das gab der DFB am Dienstag bekannt.
War die Absetzung der Partie durch den DFB rechtmäßig, nachdem die Gemeinde Unterhaching den Sportpark aufgrund eines fehlenden Sicherheitskonzepts kurzfristig gesperrt hatte? Daran hatte die Kogge Zweifel – und sah zudem das Verschulden der SpVgg Unterhaching am Spielausfall als maßgeblich an. Aus diesem Grund war Hansa zu der Auffassung gekommen, dass das Agieren der Münchener Vorstädter – das geforderte Sicherheitskonzept nicht rechtzeitig eingereicht zu haben – wie ein Nichtantritt zu bewerten und das Spiel dementsprechend 0:2 gegen Unterhaching zu werten sei.
Dem folgte das Schiedsgericht jedoch nicht, wies die Klage der Rostocker als "unzulässig und unbegründet" ab – und bestätigte damit das vorausgegangene Urteil des Bundesgerichts. Dieses hatte mit dem Verbandsinteresse argumentiert, dass alle Spiele sportlich auszutragen seien. Entsprechend war für den 7. Mai ein Nachholspiel angesetzt worden, das Hansa mit 2:0 gewonnen hatte.
Ursprünglich sollte das Spiel bereits am 29. April stattfinden. Weil Hansa dann jedoch drei Auswärtsspiele binnen fünf Tagen hätte bestreiten müssen, verlegte der DFB die Partie auf den 7. Mai und war der Kogge damit "im Bestreben um eine pragmatische und sportliche Lösung" entgegen gekommen. Ob Hansa gegen das Schiedsgericht-Urteil weitere Rechtsmittel einlegt und vor ein ordentliches Gericht zieht, ist noch offen. Beim Verband sind nun alle Instanzen ausgeschöpft, wenngleich das Schiedsgericht unabhängig von den Verbandsgerichten des DFB und vom DFB selbst agiert.