
liga2-online.de
·8 juillet 2025
DFB-Sportgericht: Kaiserslautern muss 128.000 Euro zahlen

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·8 juillet 2025
In vier Fällen wurde der 1. FC Kaiserslautern vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Geldstrafe verurteilt. Insgesamt müssen die Roten Teufel dadurch eine Summe in Höhe von 128.000 Euro zahlen.
Im Zweitliga-Spiel gegen Fortuna Düsseldorf wurden im letzten März schon 98 Bengalische Feuer und vier Feuerwerksbatterien, was bereits eine Geldstrafe von 98.800 Euro im Einzelfall nach sich zog. Zudem erhielt der 1. FC Kaiserslautern vom DFB-Sportgericht noch für das Abbrennen von 20 Bengalischen Feuern gegen Magdeburg (6. April), 16 Bengalische Feuer bei einer Choreo vor dem Zweitligaspiel beim Karlsruher SC (4. Mai) und 14 weitere Bengalische Feuer vor dem Spiel gegen Darmstadt (11. Mai) jeweils ein Urteil für unsportliches Verhalten seitens der eigenen Anhänger. In Summe muss der FCK deshalb eine Strafe in Höhe von 128.800 Euro zahlen, was der Verein bereits akzeptiert hat. Ein Drittel - also bis zu 42.900 Euro - können in sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen investiert werden.