TFF führte neue Strafe für illegale Wettenanbieter-Werbung ein – Das wartet auf die Süper Lig-Klubs | OneFootball

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·5 de noviembre de 2024

TFF führte neue Strafe für illegale Wettenanbieter-Werbung ein – Das wartet auf die Süper Lig-Klubs

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Der türkische Fußballverband (TFF) hat die Fußball-Disziplinarvorschriften gegen illegale Wettwerbung geändert. Demnach werden Vereine, die für Wettanbieter werben, die nicht von den zuständigen Behörden lizenziert sind, mit Geldbußen und Strafen bis hin zum Punktabzug belegt. In der laufenden Saison gab es bereits solche Situationen, bei denen Trendyol Süper Lig-Vereine Werbung für illegale Wettanbieter betrieben hat. Betroffen waren Galatasaray, Gaziantep FK und Adana Demirspor. Der TFF fügte einen neuen Artikel in die Fußball-Disziplinarordnung ein und kündigte an, dass Vereine in allen Ligen mit Geldstrafen und Punktabzug belegt werden, wenn sie auf ihren Plakaten, Trikots oder im Stadion für illegale Wetten werben. Die Überschrift „Wetten“ in Artikel 57 der FDT wurde um einen dritten Absatz ergänzt. In diesem Absatz werden neue Strafen für Werbetafeln und andere Ausrüstungen definiert.

Hier ist der vom TFF hinzugefügte Artikel:


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(3) Es ist verboten, für Wettorganisationen, die nicht von den zuständigen Behörden zugelassen sind, in allen Medien zu werben, auch durch die Verwendung von Werbetafeln und anderen Geräten in Stadien. Dieses Verbot umfasst auch die Förderung und Werbung für die angeschlossenen Unternehmen dieser Organisationen in einer Weise, die an diese Organisationen erinnert.

Im Falle der Nichteinhaltung dieses Verbots:

a) Für Vereine der Süper Lig eine Geldstrafe von 2.500.000 TL für den ersten Verstoß, 5.000.000 TL für den zweiten Verstoß, 10.000.000 TL für den dritten Verstoß und 10.000.000 TL für jeden weiteren Verstoß zusammen mit einem Abzug von -3 Punkten,

b) Für Vereine der 1. Lig eine Geldstrafe von 1.000.000 TL für den ersten Verstoß, 2.000.000 TL für den zweiten Verstoß, 4.000.000 TL für den dritten Verstoß und 4.000.000 TL für jeden weiteren Verstoß, zusammen mit einem Abzug von -3 Punkten,

c) Für Vereine der 2. und 3. Lig eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 TL für den ersten Verstoß, 500.000 TL für den zweiten Verstoß, 1.000.000 TL für den dritten Verstoß und 1.000.000 TL für jeden weiteren Verstoß sowie einen Abzug von -3 Punkten,

d) in anderen Ligen eine Geldstrafe von 125.000 TL für den ersten Verstoß, 250.000 TL für den zweiten Verstoß, 500.000 TL für den dritten Verstoß und 500.000 TL für jeden weiteren Verstoß, verbunden mit einem Abzug von -3 Punkten.

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