
liga3-online.de
·8 July 2025
VfL: Mitglieder stimmen für Stadt als Eigentümerin der Bremer Brücke

In partnership with
Yahoo sportsliga3-online.de
·8 July 2025
Die Stadt Osnabrück wird Eigentümerin der Bremer Brücke. Das beschlossen nach dem Stadtrat nun auch die Mitglieder des VfL Osnabrück am Dienstagabend bei einer außerordentlichen Versammlung. Alle 230 anwesenden Stimmberechtigten sprachen sich dafür aus.
Gegen Ende der vorletzten Zweitliga-Saison sorgte der VfL Osnabrück abseits des Platzes für Schlagzeilen: Die Partie gegen den FC Schalke 04 konnte nicht wie geplant an der Bremer Brücke stattfinden – der Zustand der Holzleimbinder in der Ostkurve ließ eine Nutzung nicht zu. Nach langem Hin und Her wurde das Spiel schließlich vor leeren Rängen im Millerntor-Stadion ausgetragen. Immerhin gelang es dem Klub, das letzte Heimspiel gegen Hertha BSC wieder im eigenen Stadion zu absolvieren – die temporäre Sperrung konnte mit großem Aufwand aufgehoben werden.
Damit solche Situationen künftig vermieden werden, soll die Bremer Brücke in den kommenden Jahren umfassend saniert werden. Der Stadtrat hatte dazu bereits beschlossen, ab 2026 in zwei Schritten die Mehrheit an der Stadiongesellschaft zu übernehmen. Die Zustimmung des Vereins stand jedoch noch aus – weshalb der VfL für den 8. Juli eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen hatte.
Auf dieser stimmten alle 230 anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dem Vorhaben zu, wie der Verein in einer Mitteilung bekannt gab. Demnach darf die Stadt Osnabrück – vorbehaltlich der Ausführung des Präsidiums – mit einem Kommanditanteil in Höhe von 490.000 Euro zum 1. Januar 2026 in die Stadiongesellschaft aufgenommen werden. Zusätzlich übernimmt sie einen weiteren Anteil in Höhe von 3.000 Euro von der Osnabrücker Beteiligungs- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH.
Der Verein verzichtet auf sein Teilnahmerecht an der Kapitalerhöhung. Das Präsidium wurde außerdem ermächtigt, Änderungen am Gesellschaftsvertrag zuzustimmen, die eine Einschränkung von Kontrollrechten in künftigen Aufsichtsgremien vorsehen – solange die Gemeinnützigkeit des Vereins dadurch nicht gefährdet wird. Eine finanzielle Gegenleistung erhält der VfL für die Abgabe seiner Anteile nicht, allerdings werden dem Verein Vetorechte bei der geplanten Sanierung der Bremer Brücke eingeräumt. Vertraglich zugesichert sind diese allerdings bislang nicht.
Neben den vier Hauptpunkten wurden zwei weitere Anträge aus der Mitgliedschaft behandelt. Darin ging es um den Erhalt des Stadionnamens Bremer Brücke, der vier historischen Flutlichtmasten sowie der Stehplätze in Ost- und Westkurve. Das Präsidium wurde beauftragt, sich für diese Anliegen einzusetzen – allerdings erst nach der kommenden Jahreshauptversammlung, auf der über den aktuellen Sachstand informiert werden soll. Beide Anträge wurden "einstimmig mit wenigen Enthaltungen angenommen, soweit es vereinsrechtlich möglich war."