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·30 June 2024

Verwaltungsrat trifft Personalentscheidungen

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Heute vor zwei Wochen war die diesjährige Mitgliederversammlung in der auch der neue Verwaltungsrat für die kommenden drei Jahre gewählt wurde. Dieser hat sich nun das erste Mal nach der Wahl zusammengefunden und hat u.a. seine internen Personalstrukturen definiert.

Die Stellungnahme des Verwaltungsrates

In dieser Woche ist der Verwaltungsrat des TSV München von 1860 e. V. zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Satzungsgemäß überwacht der Verwaltungsrat das Präsidium in der Wahrnehmung seiner Vereinsaufgaben und in der Haushaltsführung.


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Auf der vergangenen Mitgliederversammlung war das Gremium für die kommenden drei Jahre neu gewählt worden. Sieben Verwaltungsrätinnen und -räte gehörten bereits in der vergangenen Wahlperiode dem neunköpfigen Gremium an.

Der Verwaltungsrat bedankt sich bei allen Wählerinnen und Wählern für das mit breiter Mehrheit ausgesprochene Vertrauen in seine Arbeit und begrüßt herzlich die von den Mitgliedern ebenfalls neu gewählten bzw. bestätigten Vizepräsidenten Karl-Christian Bay und Norbert Steppe im Amt.

Auf seiner ersten Sitzung entschied der Verwaltungsrat, Christian Dierl als Vertreter in den Vereinsrat zu entsenden. Christian Dierl wird dort unter anderem die Zusammenarbeit mit dem im Besonderen für die Belange der Abteilungen zuständigen Vizepräsidenten, Norbert Steppe, koordinieren und dessen Aktivitäten zur Vereinsentwicklung tatkräftig unterstützen.

Zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats hat das Gremium Sascha Königsberg (wieder-)gewählt. Sein Stellvertreter bleibt Sebastian Seeböck. Alle Personalbeschlüsse wurden einstimmig gefasst.

Ausdrücklichen Dank für die Bereitschaft zum Ehrenamt beim TSV München von 1860 spricht der Verwaltungsrat auch allen Kandidierenden aus, die nicht ins Amt gewählt wurden. Eine Person aus diesem Kreis hat sich bereits im persönlichen Gespräch an die Gremien gewandt und seine Unterstützung angeboten. Dies verdient Anerkennung und Respekt.

In diesem Zusammenhang ist es der Wunsch und das Bestreben des Verwaltungsrats, gemeinsam mit dem Präsidium zu prüfen, ob in solchen Fällen künftig einzelne Personen und deren Expertise bei der Behandlung entsprechender Sachthemen beratend eingebunden werden können.

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