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·29 January 2025

Neue Wendung in der „Sommermärchen“-Affäre: DFB klagt gegen Zwanziger

Article image:Neue Wendung in der „Sommermärchen“-Affäre: DFB klagt gegen Zwanziger

Der Verband will vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens gegen den früheren Präsidenten mögliche Ansprüche auf Schadenersatz feststellen lassen.

DFB: Zwanziger zu Schadenersatz verpflichtet?

Die unendliche Geschichte der „Sommermärchen“-Affäre ist um ein weiteres Kapitel reicher: Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) will sich einen möglichen Schadenersatz nicht entgehen lassen und hat im Zuge des laufenden Verfahrens vor dem Landgericht Frankfurt/Main seinen ehemaligen Präsidenten Theo Zwanziger (79) ins Visier genommen. Der Verband hat eine Klage gegen den 79-Jährigen vor dem Landgericht eingereicht. Das bestätigten Zwanziger und das Gericht dem SID.


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Mit der Klage, über die zunächst die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet hatte, will der DFB feststellen lassen, ob Zwanziger gegenüber dem Verband zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist. „Generell ist der DFB gehalten, mögliche Schadensersatzansprüche zu sichern. Dabei hat er auch darauf zu achten, dass derartige Ansprüche nicht verjähren“, teilte der Verband der SZ mit. Dem DFB war wegen des Skandals um die Vergabe der WM 2006 rückwirkend die Gemeinnützigkeit für jenes Jahr aberkannt worden. Der Verband hofft nach wie vor darauf, den Schaden von rund 22 Millionen Euro ersetzt zu bekommen.

„Wir sind seit Jahren mit dem DFB im Gespräch, um eine einheitliche Bewertung der Haftungsfrage zu erzielen“, sagte Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz der SZ: „Den Mut zu einer eigenen Bewertung hatte der Verband trotz der erheblichen Kosten für diese Gutachten leider nicht, so dass nunmehr das Gericht (…) unter Bewertung aller Aspekte zu gegebener Zeit entscheiden muss.“

Hintergrund der aktuellen Klage ist der Fortgang im laufenden Prozess zu den Geldflüssen rund um die WM 2006. Dort geht unter anderem um die ominösen 6,7 Millionen Euro, die als Betriebsausgabe für eine Gala deklariert wurden. Das Geld wurde 2005 vom WM-Organisationskomitee über den Weltverband FIFA mutmaßlich an den früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überwiesen. Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen von WM-Chef Franz Beckenbauer und Louis-Dreyfus an den ehemaligen Skandalfunktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen.

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(Photo by Lars Baron/Bongarts/Getty Images)

Auf der Anklagebank sitzt nur noch Zwanziger. Ursprünglich mussten sich seit Anfang März 2024 auch der frühere DFB-Präsident Wolfgang Niersbach und Ex-Generalsekretär Horst R. Schmidt wegen des Verdachts der „Hinterziehung, bzw. Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2006 in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB“ verantworten.

Das Trio weist die Vorwürfe zurück. Das Verfahren gegen Niersbach war im August des vergangenen Jahres gegen eine Zahlung von 25.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen eingestellt worden. Schmidt bekommt wegen gesundheitlicher Probleme ein abgetrenntes Verfahren. Der Prozess wird am Donnerstag unter dem Eindruck der neuen Entwicklung fortgesetzt. Niersbach soll als Zeuge aussagen. Auch der frühere Beckenbauer-Manager Marcus Höfl ist geladen. (SID)

(Photo by Christof Koepsel/Getty Images)

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