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·13 November 2024
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In einem längeren Interview spricht Sascha Königsberg, Vorsitzender des Verwaltungsrates bei den Löwen, über den Darlehensvertrag, einer Drohung seitens der KGaA nun Hiltmair zu genehmigen und über 50+1.
Das Präsidium des TSV München von 1860 e.V. und HAM International haben sich auf einen Darlehensvertrag in Millionenhöhe geeinigt. Das Darlehen ist notwendig, um die positive Fortführungsprognose zu sichern. Die wiederum ist notwendig für die Lizenz beim Deutschen Fußball-Bund. Teil dieser Vereinbarung ist auch, dass Anton Hiltmair Geschäftsführer der Profifußball KGaA wird. Allerdings vorbehaltlich der Zustimmung durch den Verwaltungsrat des TSV München von 1860, dem Kontrollgremium der e.V.-Mitglieder. Der Verwaltungsrat will allerdings die Verträge erst einmal auf Rechtssicherheit überprüft wissen.
Worum geht es konkret, fragt dabei 11Freunde den Vorsitzenden des Kontrollgremiums, Sascha Königsberg. Es gehe dem Verwaltungsrat darum “als Kontroll- und Aufsichtsgremium des Vereins” zu prüfen, “ob die Mitgliederinteressen ausreichend gewahrt bleiben”, erläutert Königsberg. Es sei die “satzungsgemäße Aufgabe des Rats, die Interessen des Muttervereins und der Mitglieder zu schützen.”
Das könne auch bedeuten, dass “einige Handlungsspielräume eingeschränkt werden, um größeres Übel abzuwenden.” Ob das in der aktuellen Situation so sei, das müsse überprüft werden. “Wenn in kürzester Zeit unter enormen Zeitdruck” seitens des Präsidiums ein Vertrag unterzeichnet worden sei, “bei bei dem Finanzierungszusagen mit sensiblen Bedingungen verknüpft werden, die letztendlich die Mitgliederinteressen berühren, muss der Verwaltungsrat, so schmerzhaft es für die Beteiligten sein mag, seiner Überwachungspflicht nachkommen.”
Königsberg sieht seitens der Mitglieder des TSV München von 1860 e.V. einen klaren Wahlauftrag an den Verwaltungsrat sowie an sämtliche gewählten Vertreter: “50+1 ist unverhandelbar.” Hierfür stehe der Verwaltungsrat mit Nachdruck ein.
Im Vertrag zwischen dem Präsidium und HAM International sei geregelt, dass Anton Hiltmair vom Beirat bereits zum Geschäftsführer bestellt worden sei, erklärt Königsberg. Und zwar “vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsrates”. Diese Klausel fingiere dabei einen Beiratsbeschluss, der allerdings nie gefasst wurde, erklärt der Vorsitzende des Verwaltungsrates. “Nach bisheriger Auffassung und zwingendem Satzungsrecht ist der Verwaltungsrat bei seiner Abstimmung aber frei”. Nunmehr erhielten wir ein anwaltliches Drohschreiben seitens der KGaA, mit der Aufforderung, Anton Hiltmair einfach durchzuwinken, da der Vertrag uns angeblich keinen Spielraum belasse.” Die Satzung würde mit Füßen getreten, meint Königsberg.
Der Verwaltungsrat möchte ihm Rahmen der Berichtspflichten des Präsidiums intern gerne Antworten zum Darlehensvertrag und den entsprechenden Klauseln. Man habe den Weg über die Öffentlichkeit gewählt, weil “sämtliche Bitten nach einem internen Austausch abgeblockt wurden.”
Königsberg gibt zu bedenken, “dass hier ein enormer Druck auf den handelnden Personen lastet und jeder sehr große Verantwortung zu tragen hat. Im Extremfall geht es um Haftungsfragen – auch mit Privatvermögen. Die Ursache liegt nicht beim Präsidium, sondern darin, dass die HAM-Vertreter erst kurz vor Deadline ihre Forderungen gestellt haben – und dies offensichtlich mit Kalkül – obwohl man ausreichend Zeit hatte, die aufgeworfenen Fragen ohne Zeitdruck zu klaren.”
Der Verwaltungsratsvorsitzende nimmt damit auch das Präsidium in Schutz. Es habe in einer Friss- oder Stirb-Situation aus seiner Sicht das Mögliche getan, um Schlimmstes zu verhindern. Es sei fatal in kürzester Zeit “weitreichende Verträge abschließen zu müssen”, so Königsberg.
Der Verwaltungsrat habe sich gar nicht groß mit Anton Hiltmair beschäftigen können, erklärt der Vorsitzende des e.V.-Verwaltungsrat. “Der Vertrag mit seinen Klauseln steht dem aktuell entgegen. Der Austausch zwischen dem Verwaltungsrat und Herrn Hiltmair wurde schon vereinbart, als wir Kenntnis von seiner Kandidatur erlangt haben. Also lange vor Erstellung des nun vorliegenden Darlehensvertrags und den einhergehenden Forderungen.” Allerdings würde der Kandidat nun vereinspolitisch instrumentalisiert. Das könne nicht im Interesse des Wohls des Klub sein.
Es sei nach aktueller Auslegung ausreichend, wenn der Mutterverein eine Weisungsbefugnis gegenüber der Geschäftsführung habe. Das hat die Deutsche Fußball-Liga (DFL) in einer Stellungnahme im Fall Hannover 96 bekannt gegeben. Es stimme also, dass 50+1 im engeren Sinne gewahrt wird. Gegenteiliges habe der Verwaltungsrat auch nicht behauptet, der Vertrag würde sonst auch nicht beim Verband akzeptiert werden. “Im Kern geht es darum, dass die Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern durch den Mutterverein als Alleingesellschafter derKomplementärgesellschaft faktisch unmöglich gemacht werden konnte. Es besteht die Gefahr, dass der Mitgesellschafter dann wegen Vertragsbruch kündigen und das Darlehen sofort fällig stellen kann. Dies konnte dann eine wegen Vertragsbruch herbeigeführte Insolvenz zur Folge haben.”
Bislang hätte es beim TSV 1860 eine Art “Checks & Balances” gegeben. HAM International habe durch Stimmenmehrheit im Aufsichtsrat die Hoheit über die Finanzen, der e.V. könne “mittels satzungsbrechender Beschlüsse im Extremfall – etwa, wenn man sich nicht auf die Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern einigt – Einfluss auf die Zusammensetzung der Geschäftsführung nehmen.” Letzteres wäre aber nunmehr faktisch unmöglich. Das führe nicht nur zu einem ungesunden Ungleichgewicht, sondern bringe die Profifußball-Gesellschaft auch an den Rand einer Handlungsunfähigkeit. Es müsse deshalb eine andere Regelung gefunden werden, um die Interessen beider Gesellschafter angemessen zu berücksichtigen.
Das komplette Interview: 1860 München – Verwaltungsrat Sascha Königsberg über den jüngsten Streit: „Eine Friss-oder-Stirb-Situation“ – 11FREUNDE