#WSVBOC: Ticketverkauf ab Montagabend | OneFootball

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Icon: VfL Bochum 1848

VfL Bochum 1848

·2. August 2021

#WSVBOC: Ticketverkauf ab Montagabend

Artikelbild:#WSVBOC: Ticketverkauf ab Montagabend

Am Samstag, den 7. August (15:30 Uhr), steht für den VfL Bochum 1848 die erste Runde im DFB-Pokal an. Die Blau-Weißen gastieren im Stadion am Zoo beim Wuppertaler SV. Tickets für die Partie können sich VfL-Fans von Montag, den 2. August, 18 Uhr bis Mittwoch, den 4. August, um 14 Uhr sichern. Vereinsmitglieder und Dauerkarteninhaber*innen können maximal vier Karten im Ticketonlineshop erwerben. Der Verkauf erfolgt ausschließlich personalisiert. Käufer*innen mehrerer Tickets müssen im Buchungsvorgang die Namen, Adressen, E-Mail-Adressen sowie Telefonnummern von allen Stadionbesucher*innen angeben.

Es werden ausschließlich Stehplatzkarten für jeweils 16 Euro angeboten. Darin enthalten ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von einem Euro, die der VfL pro Ticket erhebt. Aufgrund der Kurzfristigkeit kann kein postalischer Ticketversand erfolgen. Die Tickets können nur „auf Hinterlegung Stadioncenter“ gebucht werden. Die Abholung findet dann am Donnerstag, den 5. August, sowie Freitag, den 6. August, zwischen Uhr 9 und 17 Uhr am Empfang der Geschäftsstelle statt.


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Informationen zum Abholprozedere bzw. zum Abholzeitraum erhalten die Käufer*innen nach Abschluss der Ticketbuchung per E-Mail.

Zutritt zum Spiel im Wuppertal erhalten ausschließlich Ticketinhaber*innen, die vollständig geimpft, getestet oder genesen sind. Ein Nachweis über den jeweiligen Status muss in Form

•          eines Impfnachweises •          eines negativen Testergebnisses (Bürgertests nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung oder PCR-Test) •          einer Bescheinigung der Genesung

erbracht werden.

Der VfL Bochum 1848 weist vorsorglich darauf hin, dass auch Geimpfte oder Genesene von einer Quarantäne-Maßnahme betroffen sein können, wenn sich in ihrem Sektor ein Infizierter mit einer der hochinfektiösen Variante befinden sollte. Im Falle einer nachgewiesenen, infizierten Person innerhalb eines Sektors ist der VfL gesetzlich verpflichtet, die Personendaten an das zuständige Gesundheitsamt weiterzuleiten.

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