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·18. Dezember 2024
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Das Gericht sagte den Termin einen Tag vor der Verhandlung ab.
Das Berufungsverfahren rund um den Fall des früheren Spitzenschiedsrichters Manuel Gräfe ist geplatzt. Rund 25 Stunden vor dem geplanten Termin am Donnerstag (13.30 Uhr) hob das Oberlandesgericht Frankfurt/Main am Mittwoch die mündliche Verhandlung wegen einer „kurzfristig eingereichten erneuten Klage-Erweiterung“ auf. Eine neue Ansetzung gibt es noch nicht.
Hintergrund der Absetzung in der Auseinandersetzung mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) ist nach SID-Informationen ein Versäumnis der Gräfe-Seite bei der Berechnung der Schadenersatzforderung. Demnach hat der Anwalt Gräfes die Gehaltserhöhungen für die Schiedsrichter der vergangenen beiden Jahre zunächst nicht berücksichtigt und nun nachgereicht.
Im Januar 2023 hatte Gräfe vom Landgericht eine Entschädigung von 48.500 Euro wegen Altersdiskriminierung zugesprochen bekommen. Es galt als erwiesen, dass der Referee seine Karriere wegen des Erreichens der DFB-Altersgrenze mit 47 beenden musste. Das Gericht wertete dies als „nicht zulässig“ und „unverhältnismäßig“, da anstatt der festgelegten Altersgrenze auch „Leistungstests“ herangezogen werden könnten.
Der von ihm geforderte Schadenersatz wegen entgangener Einnahmen wurde Gräfe allerdings verweigert, deshalb ging der mittlerweile 51-Jährige in Berufung – wie übrigens auch der DFB. Damals forderte Gräfe knapp 195.000 Euro, mittlerweile soll er seine Forderung auf 750.000 Euro hochgeschraubt haben. Wegen dieser enormen Klage-Erweiterung musste die Verhandlung schon zuvor mehrmals vertagt werden.