Strafe in Höhe von 35.700 Euro: DFB-Sportgericht verurteilt vier Klubs | OneFootball

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·22. April 2024

Strafe in Höhe von 35.700 Euro: DFB-Sportgericht verurteilt vier Klubs

Artikelbild:Strafe in Höhe von 35.700 Euro: DFB-Sportgericht verurteilt vier Klubs

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat eine Gesamtstrafe in Höhe von 35.700 Euro gegen vier Zweitligisten ausgesprochen. Hertha BSC, der VfL Osnabrück, die SpVgg Greuther Fürth und der FC St. Pauli sind betroffen.

Alte Dame in zwei Fällen verurteilt

Der Berliner Hauptstadtklub wurde direkt in zwei Fällen verurteilt. Einmal wurde der Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen im Spiel gegen VfL Osnabrück geahndet, dazu zählen vier Böller, drei Bengalische Feuer und ein Rauchtopf. Außerdem wurden im Rahmen der Protestaktionen gegen einen möglichen DFL-Investor kurz nach Wiederanpfiff diverse Gegenstände, insbesondere Fußbälle, in den Innenraum und auf das Spielfeld geworfen, weswegen das Spiel für zwei Minuten unterbrochen wurde. Auch im Spiel gegen Greuther Fürth protestierten die Berliner Zuschauer durch Würfe von Schokotalern, woraufhin die Partie sogar 13 Minuten lang nicht fortgesetzt werden konnte. Ein Bengalisches Feuer aus der Partie kommt noch hinzu, sodass für die Hertha eine Gesamtsumme von 16.800 Euro fällig wird.


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Der VfL Osnabrück wurde für den Einsatz von 14 Bengalischen Feuer im Spiel gegen Hannover 96 verurteilt, dazu flog ein einzelner Tennisball im zweiten Abschnitt auf den Rasen. Das ergibt eine Strafe in Höhe von 8.900 Euro. Die SpVgg Greuther Fürth wurde für Protestaktionen und eine Unterbrechung von zweieinhalb Minuten beim Spiel gegen Hertha BSC verurteilt, der FC St. Pauli für Würfe von Schokomünzen, Konfetti und Klopapier und einer dreiminütigen Unterbrechung. Beide Klubs müssen jeweils 5.000 Euro zahlen. Alle Vereine stimmten den jeweiligen Urteilen bereits zu.

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