VfL Osnabrück
·14. Januar 2025
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·14. Januar 2025
Gemeinsam mit anderen Klubs und vor allem unter Federführung des Deutschen Fußball-Bundes gilt es zu prüfen, welche Relevanz das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch auf die Klubs der 3. Liga oder sogar weitere Spielklassen hat bzw. haben könnte. Allein die Unklarheit bezüglich dieser Frage zeigt die Komplexität des Urteils und dessen etwaiger Anwendung.
Die länderspezifische Handhabung mit anfallenden Polizeikosten im öffentlichen Raum in Bezug auf Hochrisikospiele führt unweigerlich zu Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrung. Die Länder nehmen somit, ob gewollt oder ungewollt, Einfluss auf den Wettbewerb innerhalb einer Liga und zwischen Vereinen – wir glauben, dass die Reichweite dieser Konsequenz von den Bremer Politikern überhaupt nicht berücksichtigt worden ist. Auch wird durch dieses Urteil in Abhängigkeit von der Anwendung die Schere zwischen den Klubs unterschiedlicher Ligen noch größer auseinander gehen, da die Polizeikosten bei gleichen Anwendungsfällen unterschiedlich große Auswirkungen auf das Gesamtbudget haben werden. Vor allem kleinere bzw. wirtschaftliche schwächere Klubs werden hier größere Nachteile erfahren, die Ligazugehörigkeiten werden so wahrscheinlich noch weiter zementiert.
Gemeinsam mit den Netzwerkpartnern Sicherheit, der Fanarbeit und den Behörden versuchen wir als Klub unter anderem durch das Projekt der Stadionallianzen am Standort Osnabrück die Zusammenarbeit, Abläufe und Kommunikation stets zu verbessern – auch im Sinne der Erhöhung der Sicherheit für alle an der Veranstaltung beteiligten Personen. Die Zusammenarbeit mit der Polizei am Standort Osnabrück ist von hoher Professionalität und Vertrauen geprägt. Diese werden wir ungeachtet des Urteils fortführen.
Allerdings muss gerade mit Blick auf die praktische Anwendung darauf hingewiesen werden: Die Festlegung der Sicherheitskategorie eines Spiels liegt ausschließlich bei der Behörde, hier gibt es nicht immer die gleiche Einschätzung von Behörde und Klub. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es ein spannender Vorgang, dass möglicherweise derjenige, der die Rechnung stellt auch die Höhe der Kosten bestimmt. Aus unserer Sicht ist schon heute die Einsatzplanung nicht immer sachgerecht, ob die Ressourceneinsätze immer auch effektiv gestaltet werden, wird ergänzende Herausforderungen nach sich ziehen. In der Konsequenz müssten nun diese und andere Fragen auch Organisatoren von anderen Veranstaltungen wie Schützen- oder Volksfeste mit entsprechender Risikoeinschätzung und notwendiger Polizeipräsenz beantworten und bei der Durchführung nun in ihre Business Pläne integrieren. Wir sind gespannt, wo der Anwendungsbereich zukünftig genau gezogen wird und werden dies, auch unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten, genau beobachten.
Foto: osnapix