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·11. April 2025
Shaqiri landet wichtigen Sieg vor Gericht

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Dieses hält fest, dass die zulässige Ausnützung des Grundstücks nicht überschritten wird. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht geurteilt, dass eine Überschreitung von 13 Prozent vorliegt. Das Bundesgericht schreibt in seinem Urteil am Freitag laut "Basler Zeitung", dass das Attikageschoss gemäss einer Aargauer Ausnahmebestimmung gar nicht zur Ausnützungsziffer hinzugerechnet werden darf. Deshalb ist das Vorhaben in diesem Punkt bewilligungsfähig.
Beginnen kann Shaqiri mit dem Bau indes noch nicht. Vor dem Verwaltungsgericht sind nämlich noch andere Punkte offen.