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·27. Oktober 2020

Schiedsgericht entscheidet: Türkgücü nicht im DFB-Pokal

Artikelbild:Schiedsgericht entscheidet: Türkgücü nicht im DFB-Pokal

Nach wochenlanger Ungewissheit herrscht nun Klarheit: Türkgücü München wird in dieser Saison nicht am DFB-Pokal teilnehmen – das geht aus einem Urteil des Ständigen Schiedsgerichts von Dienstagabend hervor. Stattdessen wird der 1. FC Schweinfurt für den Pokal gemeldet und in der ersten Runde auf Schalke 04 treffen.

Einspruch nicht möglich

Das Urteil ist endgültig, der Pokal-Teilnehmer steht damit fest. Einspruch kann Türkgücü nicht mehr einlegen, auch der Gang zu ordentlichen Gerichten ist nicht möglich. "Wir haben uns von Beginn an nach Kräften bemüht, in dieser schwierigen Phase eine gerechte Lösung zu finden. Diese schon im Frühjahr geschaffene Lösung wurde jetzt auch so vom unabhängigen Schiedsgericht bestätigt", sagt der für Rechtsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier in einer ersten Reaktion: "Wir hätten uns diese gerichtliche Auseinandersetzung sehr gerne erspart. Denn am Ende gibt es hier keine Gewinner, Verlierer war der Fußball." Die Partie zwischen Schweinfurt und Schalke findet bereits am kommenden Dienstag (3. November) um 16:30 Uhr statt.


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Zuletzt hatte Türkgücü die Zuständigkeit des Schiedsgerichts – der höchsten Sportgerichtsbarkeit in Bayern – angezweifelt, war mit einem Antrag jedoch vor dem Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) gescheitert. Das Gericht war zu dem Schluss gekommen, dass die im Zulassungsvertrag für die Regionalliga-Saison 2019/20 enthaltene und damit von Türkgücü mit unterschriebene Schiedsklausel wirksam sei. Der Streit sei trotz des in der Zwischenzeit erfolgten Aufstiegs des Klubs "von der Schiedsvereinbarung umfasst", weil er "während der Teilnahme von Türkgücü München an der Regionalliga Bayern im Spieljahr 2019/2020 entstanden" sei. Auch verstoße die Schiedsabrede nicht gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot. Damit sei das Verlangen des BFV "nach einer Schiedsvereinbarung (…) durch sachliche Gründe gerechtfertigt". Im Streit mit dem BFV könnte Türkgücü den Verband nun lediglich noch auf Schadenersatz verklagen.

Warum Türkgücü klage

Ursprünglich hatte Türkgücü geklagt, da die Wertung der unterbrochenen Regionalliga-Saison aus Sicht des Klubs nicht rechtmäßig war. Zur Erklärung: Grundsätzlich meldet der BFV neben dem Landespokal-Sieger auch die beste bayrische Amateurmannschaft für den DFB-Pokal – dies war bis zur Saison-Unterbrechung Anfang März Türkgücü München. Doch nachdem Türkgücü Mitte Juni vom BFV zum Aufsteiger in die 3. Liga erklärt worden war, hatte der Verband den Klub aus der Wertung der Regionalliga Bayern gestrichen. Denn im Gegensatz zu den anderen Staffeln wurde die Saison in Bayern nicht abgebrochen, sondern lediglich unterbrochen. So belegte Schweinfurt (vormals Zweiter) zum Zeitpunkt der Meldefrist am 6. September den ersten Tabellenplatz und wurde entsprechend vom BFV für den Pokal gemeldet.

Türkgügü war damit jedoch nicht einverstanden und hatte 48 Stunden vor der Partie eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die Partie musste abgesetzt werden, es folgte eine Verhandlung vor dem Landgericht. Dieses gab die Entscheidung über den Pokal-Teilnehmer Mitte September an den BFV zurück. Der BFV hatte daraufhin das Schiedsgericht angerufen und gleichzeitig beim Landgericht Berufung eingelegt, sodass die Angelegenheit in nächster Instanz an das Oberlandesgericht (OLG) ging. Während noch offen ist, ob das Eilverfahren vor dem OLG in ein Hauptsacheverfahren übergehen wird, bestätigte das Schiedsgericht nun den BFV-Beschluss.

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