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·3. Dezember 2024
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Die Diskussionen um Leroy Sanés Ellbogenschlag im Bundesliga-Topspiel gegen Borussia Dortmund sorgten zuletzt für große Aufregung. Der DFB-Kontrollausschuss hatte daraufhin eine Prüfung eingeleitet. Nun gibt es eine abschließende Entscheidung, die in München für Erleichterung sorgen dürfte.
Der DFB-Kontrollausschuss hat bekannt gegeben, dass kein Verfahren gegen den Bayern-Spieler eingeleitet wird. Wie Dr. Anton Nachreiner, Vorsitzender des Kontrollausschusses, erklärte, reichten die vorliegenden Beweise nicht aus, um mit ausreichender Sicherheit ein absichtliches Fehlverhalten zu bestätigen.
„Nach Bewertung der Fernsehbilder und unter Berücksichtigung einer bei dem Dortmunder Spieler Pascal Groß eingeholten Stellungnahme sind hier die Voraussetzungen für ein krass sportwidriges Verhalten in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner nicht mit der zu einer Verurteilung notwendigen Sicherheit erbracht“, erklärte Nachreiner. Diese Entscheidung dürfte beim FC Bayern große Erleichterung auslösen, da eine mögliche Sperre für Sané mit Blick auf das anstehende Programm und die weiteren Ausfälle eine erhebliche Schwächung gewesen wäre.
Die strittige Szene ereignete sich in der zweiten Halbzeit des Auswärtsspiels der Münchner bei Borussia Dortmund. Während eines Zweikampfes traf Sané seinen Gegenspieler Groß mit dem Ellbogen im Gesicht. Weder Schiedsrichter Sven Jablonski noch der Video-Assistent Benjamin Brand erkannten den Vorfall. Bemerkenswert ist, dass Groß selbst auf deutliche Proteste verzichtete, obwohl er sich kurzzeitig das Gesicht hielt. Dies könnte bei der Bewertung durch den Kontrollausschuss eine Rolle gespielt haben.
Bereits im Vorfeld hatten zahlreiche Experten und Fans die Szene heiß diskutiert. Während einige Stimmen im Netz von einer klaren Tätlichkeit sprachen, argumentierten andere, dass Sanés Aktion unabsichtlich gewesen sein könnte. Der Schiedsrichter-Experte Thorsten Kinhöfer betonte: „Wenn Groß sich fallen lässt und das Gesicht hält, so wie das heutzutage die meisten Spieler machen, wird das wahrscheinlich als Tätlichkeit gewertet.“