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Erik Schmidt·10. Juli 2020
Rahmenterminkalender für 2020/21 steht: DFB legt Buli-Start fest

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Erik Schmidt·10. Juli 2020
Das DFB-Präsidium hat den Rahmenterminkalender für die Saison 2020/21 am Freitagmittag offiziell bekannt gegeben. Dieser musste aufgrund der Coronakrise überarbeitet werden.
Die kommende Spielzeit im deutschen Profifußball beginnt bei den Männern mit der ersten Hauptrunde im DFB-Pokal vom 11. bis 14. September. Eine Woche später (18. bis 21. September) starten die Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga in ihre Wettbewerbe.
Seinen Abschluss findet das Fußballjahr 2020 am 22. und 23. Dezember mit der zweiten Runde im DFB-Pokal. Am Wochenende zuvor (18. bis 21. Dezember) ist der letzte Spieltag des Kalenderjahres in der Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga angesetzt. Aufgrund des engen Zeitfensters in dieser Saison ist die Winterpause stark verkürzt. In der Bundesliga und 2. Bundesliga geht es bereits am ersten Januar-Wochenende mit dem 14. Spieltag weiter, die 3. Liga nimmt eine Woche später vom 8. bis 11. Januar ihren Spielbetrieb mit dem 18. Spieltag wieder auf.
Das DFB-Pokalfinale wird derweil bereits am Donnerstag, den 13. Mai 2021 (Christi Himmelfahrt), im Berliner Olympiastadion ausgetragen und damit ausnahmsweise nicht wie gewohnt nach Abschluss der Ligawettbewerbe. Auch diese Maßnahme ist der besonderen, durch den späteren Saisonstart bedingten Termindichte geschuldet.
Die Saison in der Bundesliga und 3. Liga endet am 22. Mai. Die 2. Bundesliga folgt tags darauf mit ihrem letzten Spieltag. Die Relegationsspiele zur Bundesliga sind für 26. und 29. Mai geplant, die Relegation zur 2. Bundesliga mit dem Tabellendritten der 3. Liga soll am 27. und 30. Mai durchgeführt werden. Die Fifa-Abstellungsperiode für die Nationalmannschaften beginnt am 31. Mai, das Eröffnungsspiel der Uefa Euro 2020 ist am 11. Juni.
Alle vorgenommenen Planungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die behördlichen Verfügungslagen vor Ort den Spielbetrieb ermöglichen. Anpassungen für einzelne Wettbewerbe aufgrund sich verschärfender Pandemielagen oder veränderter Verfügungslagen sind weiterhin möglich.