liga3-online.de
·4. Oktober 2022
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat gegen 1860 München und Borussia Dortmund II wegen des unsportlichen Verhaltens der eigenen Fans jeweils eine Geldstrafe ausgesprochen.
Während die Löwen 350 Euro zahlen müssen, weil bei der Partie in Köln am 27. August ein Rauchkörper gezündet worden war, werden für den BVB 9.800 Euro fällig. Der Grund: Sowohl während des Auswärtsspiels in Saarbrücken am 10. August, als auch bei der Partie in Dresden am 3. September brannten Dortmunder Zuschauer pyrotechnische Gegenstände ab – konkret acht Bengalos und 20 Rauchtöpfe. Beide Vereine haben ihrem jeweiligen Urteil zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.