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·21. September 2024
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Diese Summe soll wegen ausstehender Gehaltszahlungen und Sonderzahlungen noch fällig sein. Mbappé und seine Anwälte haben eine entsprechende Klage eingereicht und vom Ligaverband LFP zunächst Recht bekommen. Das Urteil wird von den Parisern allerdings nicht goutiert. Ohnehin akzeptiert der Klub die Instanz gar nicht erst. Berufung wird dennoch eingelegt. "Aus Prinzip hat PSG gegen die Stellungnahme der LFP-Kommission Berufung eingelegt, trotz ihrer begrenzten Wirkung", schreibt der Verein in einer Stellungnahme.
Mbappé und seine Berater sind der Meinung, dass ihm noch drei Monatsgehälter ausstehen. PSG stellt sich auf den Standpunkt, dass es im Sommer 2023 eine Absprache gab, wonach der Torjäger bei einem ablösefreien Wechsel auf diese Gelder verzichten würde.