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·19. September 2024
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"Im schriftlichen Einzelrichter-Verfahren" wurde verfügt, dass das Bundesliga-Duell zwischen dem SC Freiburg und Bayer Leverkusen vom 1. Spieltag der Saison neu angesetzt werden muss. Das teilte der DFB am Donnerstag offiziell mit. Der Sport-Club hatte nach der 2:3-Niederlage Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt.
Grund dafür war der Elfmeter für die Werkself in der 88. Minute, der für den Sieg der Gäste sorgte. Zunächst hatte Kristin Kögel den Ball über das Freiburger Tor gesetzt. Schiedsrichterin Theresa Hug entschied jedoch auf Hinweis ihrer Assistentin, den Elfmeter wiederholen zu lassen. SC-Keeperin Rafaela Borggräfe hatte sich zu früh von der Torlinie wegbewegt. Im zweiten Versuch verwandelte Kögel dann und sorgte so für den - vermeintlichen - Auswärtssieg für Leverkusen.
Auf Freiburger Seite argumentierte man den Einspruch gegen die Spielwertung damit, dass die Schiedsrichterin einen Regelverstoß begangen habe. "Dieser Auffassung ist das Sportgericht gefolgt", heißt es im offiziellen Statement.
Das DFB-Sportgericht begründet das Urteil und die Neuansetzung des Spiels folgendermaßen:"Nach Fußball-Regel 14 Ziffer 2 ist, wenn die Torhüterin bei der Ausführung des Strafstoßes ein Vergehen begeht und der Ball - wie vorliegend - das Tor verfehlt, der Strafstoß nur dann zu wiederholen, 'wenn das Vergehen des Torhüters den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat'. Nach Überzeugung des Sportgerichtes wurde in dem vorliegenden Fall diese Regel missachtet. Angesichts des Zeitpunktes und des Spielstandes hat dieser Regelverstoß zudem die Spielwertung als verloren oder unentschieden mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst, so dass dem Einspruch stattzugeben war."
Ganz offiziell ist die Spielwiederholung noch nicht. Bayer Leverkusen kann gegen dieses Urteil binnen 24 Stunden Einspruch beim Sportgericht einlegen.