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·14. Januar 2025
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Die Bundesländer können die Polizeikosten für Hochsicherheitsspiele ab sofort in Rechnung stellen. Dem DFB missfällt dieses Urteil.
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) kann die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) im Streit um die Polizeikosten bei Hochrisikospielen im Profifußball nicht nachvollziehen. „Dass der Fußball jetzt auch die Mehrkosten für die Sicherheit im öffentlichen Raum tragen soll, auf den er gar keinen Einfluss hat, halten wir für nicht richtig“, hieß es in einem Statement.
Die BVG-Entscheidung bewertet der DFB mit Blick auf die Durchführung von Sportgroßveranstaltungen im internationalen Kontext als „grundsätzlichen Wettbewerbsnachteil für den Fußballstandort Deutschland“. Das Urteil bedeute zudem „keinerlei Gewinn an zusätzlicher Sicherheit“. Das Urteil bedauere der DFB und werde „die Begründung nunmehr im Hinblick auf seine Zuständigkeit für die 3. Liga und die Amateurspielklassen sowie die Länderspiele und die Spiele im DFB-Pokal, insbesondere mit Beteiligung von Amateurvereinen prüfen“. Der Dachverband verwies auf den Beitrag, den der Fußball für gesellschaftlichen Zusammenhalt leiste. Dieser sei „finanziell nicht aufzuwiegen“.
Der DFB kündigte an, weiter im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik und der zuständigen Stellen zu stehen und Möglichkeiten zu erörtern, wie das „sehr hohe Sicherheitsniveau in den Stadien bei möglicher Reduzierung von Polizeieinsatzstunden bewahrt werden kann, und selbstverständlich mit der Polizei weiter gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten“. Das BVG hatte am Dienstagvormittag entschieden, dass die Bundesländer künftig die Polizeikosten für Hochsicherheitsspiele im Profifußball in Rechnung stellen können. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hatte in dem Fall vergebens Beschwerde eingereicht.
Foto © FIRO/SID