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·10. Januar 2024
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Bundesligist Mainz 05 fordert vor Gericht mehr als 500.000 Euro von Ex-Profi Anwar El Ghazi, der im November nach Anti-Israel-Postings in den sozialen Medien gekündigt worden war. Da es zu keiner Einigung kam, wurde ein neuer Termin angesetzt.
Nach dem Angriff der Hamas auf Israel Anfang Oktober hatte der damalige Mainzer Spieler Anwar El Ghazi mit verschiedenen Postings auf Social Media für Schlagzeilen gesorgt. Der 28-Jährige hatte unter anderem Israel das Existenzrecht abgesprochen und den Terror der Hamas verherrlicht, weshalb ihn der Bundesliga-Klub nach nur drei Einsätzen fristlos kündigte. Aktuell stehen sich Verein und Spieler im Gericht gegenüber, Mainz fordert mehr als eine halbe Million Euro vom ehemaligen niederländischen Nationalspieler.
Am Mittwoch fand die Güteverhandlung statt, bei ein neuer Termin angesetzt wurde. So sehen sich die beiden Parteien das nächste Mal am 19. Juni vor dem Arbeitsgericht wieder. Während des Verfahrens nannte die Vorsitzende Richterin Bettina Chaudhry das Monatsgehalt von El Ghazi, das sich 150.000 Euro brutto ohne Sonderzahlungen beläuft. Anfang November hatte Mainz den Vertrag als Reaktion auf die mindestens bedenklichen Postings fristlos gekündigt, obwohl dieser im Falle des Klassenerhalts bis 30. Juni 2025 und bei einem Abstieg bis Sommer 2024 gültig gewesen wäre. Main fordert im Rahmen der erhobenen Widerklage 523.464 Euro von El Ghazi zurück. Der Betrag setzt sich aus einer Handgeldzahlung sowie einer Vertragsstrafe, die der Verein ausgesprochen hatte, zusammen.
Der von El Ghazis engagierte Anwalt Alexander Bergweiler bezieht sich bei der Kündigungsschutzklage seines Mandanten „auf drei wesentliche Punkte“. Dem Juristen zufolge sei strittig, ob der geteilte Social-Media-Post des Profis, der die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ beinhaltete, tatsächlich Israel das Existenzrecht abspreche. Er meint, dass die Voraussetzung für eine Vertragsstrafe nicht gegeben seien, die Handgeldzahlung sei „Teil des vereinbarten Bonussystems“ gewesen. Der ehemalige Spieler von Aston Villa und Ajax Amsterdam sei „grundsätzlich vergleichsbereit„, merkte Bergweiler an.
Auf der anderen Seite forderte Klub-Anwalt Johan-Michel Menke lediglich einen Teil des Schades zurück, der im Zuge der Kündigung zustande gekommen war. „Für uns kommt keine gütliche Einigung in Betracht“, betonte der Hamburger Rechtsanwalt. Er sprach von einem Imageschaden für den Klub durch „gravierende Verstöße gegen Verhaltenspflichten“ durch El Ghazis Posts, die nicht nur im Verein, sondern auch bundesweit und international für Aufsehen sorgten. Laut Menke seien die Äußerungen des Niederländers mit marokkanischen Wurzeln „mit dem Leitbild des Vereins unter keinen Umständen vereinbar“, er werde „sicherlich nicht mehr für Mainz 05 spielen“. Richterin Chaudhry wollte den Kammertermin zunächst für Anfang Mai ansetzen, verschob ihn dann auf Wunsch von Mainz 05 aber in den Juni. Der Klub wolle im Abstiegskampf „nicht den Betriebsfrieden gefährden“, so Menke.
El Ghazi muss sich nun bis Sommer gedulden, ehe er sich einen neuen Klub sucht. In dieser Saison stand er nicht nur für die Mainzer, sondern auch in einer Partie für die PSV Eindhoven auf dem Feld, weshalb er sich in der derzeitigen Wintertransferphase trotz seiner Vereinslosigkeit keinem anderen Klub anschließen kann. Mainz hatte ihn erst Ende September als vereinslosen Spieler verpflichtet.