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·12. Dezember 2024
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Manuel Neuer und die DFB-Pokal-Sperre: Das Urteil steht fest. Der Bayern-Kapitän bleibt für zwei Pokalspiele gesperrt.
Der Einspruch von Manuel Neuer gegen die verhängte Sperre wurde abgelehnt. Wie das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes mitteilte, bleibt die Strafe nach der mündlichen Verhandlung bestehen. Stephan Oberholz, Vorsitzender des Sportgerichts, erklärte: „Die Verhinderung einer offensichtlichen Torchance durch ein Foulspiel ohne anschließenden Torerfolg zieht nach ständiger DFB-Rechtsprechung üblicherweise eine Sperre von zwei Spielen nach sich. Ein Ausnahmefall lag hier nicht vor.“
Die Entscheidung bezieht sich auf den Vorfall im Pokal-Achtelfinale gegen Bayer 04 Leverkusen. Der Bayern-Torhüter sah in der 17. Minute die Rote Karte, nachdem er den Leverkusener Jeremie Frimpong bei einer aussichtsreichen Torchance zu Fall gebracht hatte. Bei der Aktion zog sich Neuer zudem einen Rippenbruch zu und fällt seither verletzungsbedingt aus. Die Sperre greift erst in der nächsten Pokalsaison, da die Bayern nach der Niederlage gegen Leverkusen aus dem Wettbewerb ausgeschieden sind.
Neuer hatte die Entscheidung der Zwei-Spiele-Sperre angefochten und darauf bestanden, dass es sich nicht um ein absichtliches Foul handelte. Er argumentierte, Frimpong habe die Situation provoziert und sei absichtlich in ihn hineingelaufen, um die Kollision „dankend anzunehmen“. Diese Sichtweise wurde vom Gericht jedoch nicht geteilt.
Mit der Bestätigung des Urteils bleibt Neuer für zwei Pokalspiele gesperrt. Ob der Kapitän, dessen Vertrag bis 2025 läuft, in der kommenden Saison noch für die Bayern aufläuft, bleibt offen. Sein aktueller Ausfall sowie die Spekulationen über seine sportliche Zukunft sorgen weiterhin für Gesprächsstoff rund um den Rekordmeister.