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·24. September 2024
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17 Monate nachdem Schiedsrichter Nicolas Winter beim Duell zwischen dem FSV Zwickau und Rot-Weiss Essen beim Gang in die Halbzeitpause den Inhalt eines Bierbechers ins Gesicht geschüttet bekam und die Partie daraufhin abbrach, hat das Landgericht Zwickau im Zivilprozess nun das Urteil gefällt.
Nach "dpa"-Angaben ist der Bierwerfer – ein Unternehmer aus Zwickau, der vor einigen Jahren zum Vorstand des FSV gehörte – zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro verurteilt worden. Winter hatte den Zuschauer zivilrechtlich wegen eines "schwerwiegenden Eingriffs in sein grundgesetzlich geschütztes allgemeines Persönlichkeitsrecht" verklagt, allerdings ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro gefordert. Begründet hatte Winter die Summe damit, dass er noch immer auf den Bierwurf angesprochen werde und das Geschehen zudem in hohem Maße medienwirksam gewesen sei.
Das Gericht lehnte die geforderte Entschädigung aber unter Verweis auf vergleichbare Fälle, in denen ein Schmerzensgeld zwischen 800 und 1.500 Euro zugesprochen wurde, als deutlich überhöht ab. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, am Oberlandesgericht Dresden kann noch Berufung eingelegt werden.
Bei der ersten Verhandlung im August hatte sich der Bierwerfer für seine Tat entschuldigt: "Das kenne ich gar nicht von mir, das ist nicht zu entschuldigen." Gleichwohl hatte er hinterher geschoben: "Wir können froh sein, dass das Spiel abgebrochen wurde. Ich weiß nicht, was sonst passiert wäre." Unmittelbar nach der Tat hatte der Bierwerfer keine Reue gezeigt.
Bereits im August 2024 war der FSV-Fan wegen Beleidigung – so war der Bierwurf von der Staatsanwaltschaft eingestuft worden – mit einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro belegt worden. Zudem erhielt er ein dreijähriges Stadionverbot. Die abgebrochene Partie war seinerzeit am Grünen Tisch mit 2:0 für Rot-Weiss Essen gewertet worden, was den Abstieg der Zwickauer so gut wie besiegelt hatte.