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·23. März 2023

Klausel bei Nichtaufstieg: HSV könnte sich von Boldt trennen

Artikelbild:Klausel bei Nichtaufstieg: HSV könnte sich von Boldt trennen

Der Hamburger SV verbringt die Länderspielpause in der 2. Bundesliga auf Tabellenplatz drei. Die Aufstiegsmission der Rothosen ist zuletzt etwas ins Stocken geraten. Die Hanseaten hoffen, nicht erneut in die Relegation gehen zu müssen. Für den Fall, dass der Klub den Aufstieg schon wieder verpasst, hat er offenbar im Vertrag von Jonas Boldt vorgesorgt.

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Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, sieht das erst im Dezember bis 2025 verlängerte Arbeitspapier des Sportvorstands im Falle eines verpassten Aufstiegs eine Klausel vor, die es dem HSV erlauben würde, sich ohne die finanziellen Nebenwirkungen einer Abfindungszahlung von Boldt zu trennen. Damit hätten der Aufsichtsrat für einen GAU vorgesorgt, in dem die Mannschaft den Aufstieg in den Sand setzt und eine Trennung von Boldt angestrebt wird. Dass es dazu kommt, ist natürlich rein hypothetisch.


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Boldt gewann internen Machtkampf

Die Tatsache, dass der Sportchef im Dezember seinen auslaufenden Vertrag um gleich zwei Jahre verlängert hat, durfte als Vertrauensbeweis gelten. Immerhin tobte zuvor ein interner Machtkampf, als dessen Sieger Boldt hervorgegangen ist. Vor diesem Hintergrund scheint schwer vorstellbar, dass der Klub sich am Saisonende vom Manager trennen wollen würde, selbst wenn der Aufstieg misslingen sollte. Mutmaßlich wäre es eine Frage der Umstände. Mit denen will sich beim HSV aber am liebsten niemand befassen müssen: Wenn endlich die Bundesliga-Rückkehr gelingt, ist auch die bislang geheime Klausel gegenstandslos. Die Sicherheit zu haben, kann dennoch nicht schaden.

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