Kartellamt-Ergebnis zu 50+1: Leverkusen, Wolfsburg und Leipzig droht der Super-GAU | OneFootball

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·16. Juni 2025

Kartellamt-Ergebnis zu 50+1: Leverkusen, Wolfsburg und Leipzig droht der Super-GAU

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Ende 2023 hatte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs bezüglich einer Verbandsregel im belgischen Fußball zu neuen Fragen hinsichtlich des Einflusses von Investoren auf Fußballklubs und somit auch auf die in Deutschland angewandte 50+1-Regel geführt. Das Bundeskartellamt sah sich daher zu einer erneuten Prüfung von 50+1 bewogen.

Die nun veröffentlichten Ergebnisse setzten die DFL unter Zugzwang und dürften bei RB Leipzig, Bayer Leverkusen und dem VfL Wolfsburg für Schweißausbrüche sorgen. Das Bundeskartellamt hat zur Einhaltung der 50+1-Grundsätze drei Maßnahmen erarbeitet.


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Bundeskartellamt empfiehlt 3 gravierende Maßnahmen zur Einhaltung von 50+1

Zum einen muss die DFL gewährleisten, dass alle Vereine der 1. und 2. Bundesliga "gleichermaßen für offenen Zugang zur Mitgliedschaft und damit für die Mitbestimmung der Fans" sorgen. Außerdem muss die DFL gewährleisten, dass die 50+1-Regel und die ihr zugrunde liegenden Werte bei Abstimmungen eingehalten werden. Drittens müssen bisher geschaffene Ausnahmen von der 50+1-Regel korrigiert werden.

Was bedeutet das konkret?

Bei der ersten Maßnahme drohen vor allem RB Leipzig Konsequenzen. Bei den Roten Bullen gibt es nur etwas mehr als 20 stimmberechtigte Mitglieder, alle stehen dem Konzern Red Bull und dessen Interessen nahe. 2024 hatten die Wettbewerbshüter bereits in einem Schreiben an die Verfahrensbeteiligten moniert, dass die Einhaltung von 50+1 bei RB Leipzig "aufgrund einer für stimmberechtigte Neumitglieder nicht hinreichend offenen Ausgestaltung des Muttervereins RasenBallsport Leipzig e.V." nicht gewährleistet wird. Das neue Prüfungsurteil des Bundeskartellamts dürfte also dazu führen, dass die DFL von RB Leipzig einfordert, ihre Strukturen für eine gleichberechtigte Möglichkeit der Partizipation zu öffnen. Kurzum: Leipzig muss sich für Mitglieder aus den Reihen der Fans öffnen. Das könnte dazu führen, dass die stimmberechtigten Mitglieder plötzlich Dinge wie sportlichen Erfolg oder Fan- und Fußballkultur über wirtschaftliche Gewinne priorisieren. RB Leipzig als Idee wäre damit quasi gescheitert.

Das zweite Ergebnis der Bundeskartellamts-Prüfung betrifft Hannover 96. Bei der Abstimmung im Januar 2024 der Vereine aus der 1. und 2. Bundesliga zur Einbeziehung von Investoren in den deutschen Fußball, soll Hannovers Klubbesitzer Martin Kind gegen den demokratischen Entscheid der Mitglieder gestimmt haben. Bis heute wurde nicht offengelegt, welche Stimme Martin Kind stellvertretend für Hannover 96 abgegeben hat. Die DFL muss nun dafür Sorge tragen, dass Abstimmungen dieser Art demokratisch und transparent ablaufen. Klubbesitzer und Investoren dürfen sich nicht über die Mitglieder hinwegsetzen, wenn die 50+1-Regel eingehalten werden soll.

Leverkusen und Wolfsburg müssen künftig 50+1 umsetzen

Für das größte Aufsehen sorgt aber die dritte erarbeitete Maßnahme des Bundeskartellamts, nach der es keine Ausnahmen mehr von der 50+1-Regel geben darf. Kurzum: den beiden Werksklubs Bayer Leverkusen und dem VfL Wolfsburg dürfte es bald so richtig an den Kragen gehen. "Nach der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erscheint es allerdings nicht mehr möglich, zu den bislang vorgeschlagenen Bedingungen einen dauerhaften Bestandsschutz für Vereine vorzusehen, die bereits eine Förderausnahme erhalten haben. Vielmehr müssen alle Klubs grundsätzlich homogene Wettbewerbsbedingungen vorfinden. Das bedeutet, dass bei allen Klubs zumindest perspektivisch sichergestellt werden muss, dass der für Neumitglieder offene Mutterverein die Profiabteilung beherrscht", heißt es in dem Schreiben des Bundeskartellamts. Heißt übersetzt: Die DFL muss durchsetzen, dass Vereine wie Bayer Leverkusen und der VfL Wolfsburg, die bisher von der 50+1-Regel ausgenommen waren, künftig für homogene Wettbewerbsbedingungen sorgen. Bisher konnten die Mutterkonzerne der beiden Klubs (VW beim VfL Wolfsburg, Bayer AG bei Bayer Leverkusen) Verluste oder finanzielle Sorgen problemlos wegbügeln und immer mehr Geld in den Verein pumpen. Das wird künftig nicht mehr möglich sein; Leverkusen und Wolfsburg dürfte demnach die wirtschaftliche Grundlage für ihre sportlichen Strukturen entzogen werden.

50+1-Ergebnisse des Kartellamts: DFL bezieht Stellung

In einer offiziellen Stellungnahme betonte die DFL bereits, die Hinweise des Bundeskartellamts beherzigen zu werden und "angemessene, für die Zukunft tragfähige und rechtssichere Lösungen umzusetzen."Hans-Joachim Watzke, Sprecher der DFL, sagte: "Die 50+1 Regel ist elementarer Bestandteil des deutschen Fußballs. Das DFL-Präsidium wird sich weiter für den Schutz und den Fortbestand der Regel einsetzen. Die Bewertung des Bundeskartellamts nach der seit 2018 laufenden Prüfung werden wir im DFL-Präsidium detailliert besprechen. Klar ist: Der gesamte Ligaverband DFL e.V. wird Lösungen finden müssen, um die Regelung gemeinschaftlich abzusichern und zu stärken."

Das Bundeskartellamt räumt der DFL allerdings einen großzügigen Puffer für die Umsetzung neuer Maßnahmen zur Einhaltung von 50+1 ein. Die Behörde erklärte, dass "im Hinblick auf ihre wirtschaftliche und sportliche Bedeutung ein längerer Übergangszeitraum gerechtfertigt" sei.

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