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·5. November 2024

Hofmann: "Vorgang nach den Vorgaben der Satzung“

Artikelbild:Hofmann: "Vorgang nach den Vorgaben der Satzung“

Am Dienstag- und Mittwochabend präsentieren sich die Kandidatinnen und Kandidaten zu den Wahlen bei der Mitgliederversammlung den Vereinsmitgliedern in der Schobbeschachtel an der MEWA ARENA. Einzelne Teilnehmer haben auf eigenen Wunsch das Zeitfenster ihrer Präsentation gewechselt. Videos der Präsentationsrunden werden zeitnah nach den beiden Veranstaltungstagen auf der Website zur Verfügung gestellt. Dort sind nun die Präsentationen der Kandidatinnen und Kandidaten in Textform einsehbar.

Zur aufgekommenen Unruhe aufgrund der von der Wahlkommission vollzogenen Auswahlverfahrens von 16 Kandidatinnen und Kandidaten aus 26 Bewerbungen für den Aufsichtsrat ordnet der Vereins- und Vorstandsvorsitzende Stefan Hofmann ein: "Ich habe Verständnis, dass die Entscheidungen der Wahlkommission gerade bei den nicht berücksichtigen Bewerberinnen und Bewerbern Emotionen auslösen. Auch wir im Vorstand sind von der einen oder anderen Entscheidung überrascht worden“, sagt Hofmann. "Das lag auch daran, weil wir satzungsgemäß zu keinem Zeitpunkt in das Auswahlverfahren involviert waren. Dieses liegt ausschließlich in den Händen der Wahlkommission, die ihrerseits völlig autark und unabhängig handelt und zudem sehr heterogen besetzt ist und damit ein breites Meinungsspektrum abbildet. Es gibt keinen Anlass daran zu zweifeln, dass der gesamte Vorgang nach den Vorgaben unserer Satzung gelaufen ist.“


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Prof. Dr. Lars Leuschner, Sprecher der Wahlkommission, präzisiert die von der Wahlkommission abgegebene Erklärung im Kontext der aufgekommenen Kritik am Auswahlprozess:

"Es ist unzutreffend, dass die Haltung der Kandidatinnen und Kandidaten zum Investorendeal der DFL oder einer möglichen Ausgliederung für die Auswahlentscheidung der Wahlkommission irgendeine Rolle gespielt hat. Keiner der nominierten Kandidatinnen und Kandidaten hat sich in den Gesprächen für eine Ausgliederung ausgesprochen. Auch die Vermutung, dass drei 'neue' Bewerber wegen ihrer kritischen Haltung zur Ausgliederung nicht berücksichtigt worden seien, entbehrt daher jeder Grundlage.

Ich habe in dem zitierten Interview aus dem Jahr 2021 eine ganze Reihe, zum Teil alternativer Vorschläge gemacht. Der zentrale Vorschlag war, der Wahlkommission vorzuschreiben, mindestens 16 Kandidatinnen und Kandidaten zu nominieren. Genau diese Regelung findet sich nun in unserer Satzung und daran haben wir uns selbstverständlich gehalten.

Ein 'No-Go' wäre es – und das habe ich damals unter Verweis auf Ereignisse beim VfB Stuttgart gesagt – wenn eine Wahlkommission instrumentalisiert würde, um Kandidaten völlig unabhängig von ihren Kompetenzen wegen bestimmter Ansichten oder Machtinteressen auszubooten. Eine solche Ausbootung hat es in dem hiesigen Verfahren nicht gegeben. Die gegenteilige Behauptung entbehrt jeder Grundlage.

Meine damalige Idee, amtierende Aufsichtsratsmitglieder von der Vorauswahl auszunehmen, ist nicht Realität geworden und steht deshalb überhaupt nicht zur Debatte. Vor allem aber: Sie war sicher nicht dazu gedacht, irgendwelchen Aufsichtsratsmitgliedern eine Lebenszeitstellung zu verschaffen. Es ging vielmehr darum, die Wahlkommission vor Unterstellungen zu schützen, wie sie jetzt erhoben werden.

Ich räume gleichwohl ein, dass ich einen solchen Vorschlag aus heutiger Sicht nicht mehr machen würde. Denn faktisch lief er doch auf eine Lebenszeitstellung amtierender Aufsichtsratsmitglieder hinaus. Für die Innovationsfähigkeit des Vereins und den Wettbewerb der Talente wäre das Gift.“

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