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·26. Januar 2022

Gegenstände geworfen: VfL muss 1.800 Euro an den DFB zahlen

Artikelbild:Gegenstände geworfen: VfL muss 1.800 Euro an den DFB zahlen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 1.800 Euro belegt.

Siebter der Strafentabelle

In der 36. Minute des Spiels beim SV Waldhof Mannheim am 21. November 2021 warfen Osnabrück Zuschauer zwei Bierbecher und während der Partie gegen den SC Freiburg II am 28. November insgesamt sechs Gegenstände in Richtung Spielfeld. Die am gültigen Strafenkatalog orientierten Geldstrafen dafür hätten im Normalfall 2.400 Euro betragen, allerdings gewährt der DFB den Klubs aufgrund der Auswirkungen durch die Corona-Pandemie derzeit einen Nachlass von 25 Prozent. Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig. In der Strafentabelle steigen die Niedersachsen auf Rang sieben ein.

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