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·11. Dezember 2024

Frauen-BL: Leverkusen-Protest gegen Wiederholung abgewiesen

Artikelbild:Frauen-BL: Leverkusen-Protest gegen Wiederholung abgewiesen

Das Spiel gegen Freiburg wird somit wiederholt. Auslöser des Verfahrens war ein Elfmeter in der 88. Minute.

Bayer Leverkusen ist mit seinem Protest gegen die Neuansetzung der Partie gegen den SC Freiburg in der Frauen-Bundesliga auch im zweiten Versuch gescheitert. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bestätigte die Auffassung des DFB-Sportgerichts vom 15. Oktober. Somit bleibt es bei einer Neuansetzung der ursprünglich am 31. August gespielten Begegnung.


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„Das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts ist seitens des Bundesgerichts nicht zu beanstanden“, sagte Oskar Riedmeyer, Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts: „Die Annullierung des Ergebnisses und die Neuansetzung des Spiels ist daher nach Überprüfung die zutreffende Rechtsfolge.“

Auslöser des Verfahrens war ein Elfmeter in der 88. Minute. Die Leverkusenerin Kristin Kögel hatte diesen im ersten Versuch über das Tor geschossen. Schiedsrichterin Theresa Hug (Schramberg) ließ den Strafstoß wiederholen, weil sich die Freiburger Torhüterin vor der Ausführung von der Torlinie bewegt hatte. Laut erstem Urteil des Sportgerichts war diese Entscheidung, die zum 3:2-Endstand führte, aber falsch. Kögel hatte im zweiten Versuch verwandelt.

Leverkusens Lizenz-Direktor Thomas Eichin hatte den Protest damit begründet, das aus Bayer-Sicht eine Tatsachen-Entscheidung vorgelegen habe. „Wir haben die klare Haltung, dass die Tatsachen-Entscheidung, gerade in den Ligen, in denen es keinen VAR gibt, unberührt bleiben muss“, so Eichin.

Das DFB-Bundesgericht sah dies anders. „Die Wiederholung eines Strafstoßes setzt gemäß Fußball-Regel 14 Nr. 2 voraus, dass die Schiedsrichterin neben der Tatsache der zu frühen Bewegung der Torhüterin ebenfalls feststellt, dass diese Bewegung die Schützin eindeutig beeinträchtigt hat. Somit hatte die Schiedsrichterin nicht alle Tatsachen ermittelt, die notwendig waren, um regelkonform die Wiederholung des Strafstoßes anzuordnen. Es lag demnach ein Regelverstoß vor. Die Unparteiische hätte daher in den Spielverlauf nicht eingreifen dürfen, sondern das Spiel durch Abstoß fortsetzen müssen“, so Riedmeyer.

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