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·15. April 2025

Fortuna muss Corona-Hilfen nicht zurückzahlen

Artikelbild:Fortuna muss Corona-Hilfen nicht zurückzahlen

Fußball-Zweitligist Fortuna Düsseldorf muss Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von 1,7 Millionen Euro aus dem Jahr 2021 nicht zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit einer Klage des Klubs stattgegeben.

Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf

Die Düsseldorfer Bezirksregierung hatte die Forderung einer Rückzahlung damit begründet, dass die Umsätze der Fortuna in der Saison 2020/21 nicht nur wegen der Pandemie, sondern auch wegen des Abstiegs eingebrochen seien. Diese Begründung sei „ermessensfehlerhaft“, hieß es in dem am Dienstag verkündeten Urteil. Für die Fortuna sprach dabei, dass vergleichbare Fälle anders als vom Land angegeben von verschiedenen Bezirksregierungen nicht einheitlich beantwortet wurden. So sei etwa beim SC Paderborn der Abstieg bei der Bewilligung von Corona-Hilfen überhaupt nicht berücksichtigt worden. „Diese Ungleichbehandlung verletzt Fortuna Düsseldorf in ihren Rechten“, hieß es.


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Eine weitere Klage, mit der die Fortuna zusätzliche Corona-Hilfen vom Land fordert, ist noch beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.

Foto  ©  POOL/SID/LEON KUEGELER

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